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Natur hat er keine Schmälerung dieser Rechte geduldet
und schreckte auch, wenn nötig, vor Anrufung des Schutzes
derBehörden nicht zurück, Die junge, rasch heranwachsende
und emporstrebende Gemeinde hingegen, die auf keine
gemeindlichen Traditionen zurückzublicken hatte, teilte den
Fehler der Jugend, dass sie Alles aus sich selbst heraus
und nach eigenem Geschmack schaffen und gestalten oder
auch — unterlassen wollte, unbekümmert um entgegen
stehende Kompetenzen und rechtliche Verhältnisse. Das
musste nun freilich, wie wir gesehen, zu misslichen Kon:
flikten führen und das Verhältnis des Rabbiners zur Ge-
meindevertretung trüben. Der schriftliche Verkehr, auf
den der Rabbiner infolge seines Wohnsitzes in Fürth sich
angewiesen sah, war auch nicht geeignet, das Verhältnis
günstiger zu gestalten,
Als die Gemeinde erstarkte, da regte sich in ihr das
an sich berechtigte Begehren, in Nürnberg selbst eine
Rabbinatsstelle zu errichten, aber es ist wohl nicht zufällig
dass bald nach einer scharfen Auseinandersetzung des
Rabbiners mit der Administration !) in der Kumulativsitzung
vom 1. Januar 1866 beschlossen wurde, bei der vorgesetzten
kgl. Regierung um Bewilligung der Aufnahme eines eigenen
Rabbiners nachzusuchen, dem eine fixe Besoldung von
2500 fl. jährlich zugesichert werden soll. In der Eingabe
an die Regierung vom 4. Januar 1866 wird dem Rabbiner
die vollste Zufriedenheit mit seinen Leistungen ausgesprochen.
jedoch darauf hingewiesen, dass derselbe durch seine
Amtspflichten in Fürth verhindert sei, namentlich an
den Festtagen in der Nürnberger Kultusgemeinde Predigten
abzuhalten, woraus für dieselbe die Notwendigkeit sich
ergebe, einen eigenen Rabbiner anzustellen. Die Regierung
ı) Schreiben vom ı5. November 1865 R.-A. Fasc. I11