Volltext: Die israelitische Kultusgemeinde Nürnberg

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Natur hat er keine Schmälerung dieser Rechte geduldet 
und schreckte auch, wenn nötig, vor Anrufung des Schutzes 
derBehörden nicht zurück, Die junge, rasch heranwachsende 
und emporstrebende Gemeinde hingegen, die auf keine 
gemeindlichen Traditionen zurückzublicken hatte, teilte den 
Fehler der Jugend, dass sie Alles aus sich selbst heraus 
und nach eigenem Geschmack schaffen und gestalten oder 
auch — unterlassen wollte, unbekümmert um entgegen 
stehende Kompetenzen und rechtliche Verhältnisse. Das 
musste nun freilich, wie wir gesehen, zu misslichen Kon: 
flikten führen und das Verhältnis des Rabbiners zur Ge- 
meindevertretung trüben. Der schriftliche Verkehr, auf 
den der Rabbiner infolge seines Wohnsitzes in Fürth sich 
angewiesen sah, war auch nicht geeignet, das Verhältnis 
günstiger zu gestalten, 
Als die Gemeinde erstarkte, da regte sich in ihr das 
an sich berechtigte Begehren, in Nürnberg selbst eine 
Rabbinatsstelle zu errichten, aber es ist wohl nicht zufällig 
dass bald nach einer scharfen Auseinandersetzung des 
Rabbiners mit der Administration !) in der Kumulativsitzung 
vom 1. Januar 1866 beschlossen wurde, bei der vorgesetzten 
kgl. Regierung um Bewilligung der Aufnahme eines eigenen 
Rabbiners nachzusuchen, dem eine fixe Besoldung von 
2500 fl. jährlich zugesichert werden soll. In der Eingabe 
an die Regierung vom 4. Januar 1866 wird dem Rabbiner 
die vollste Zufriedenheit mit seinen Leistungen ausgesprochen. 
jedoch darauf hingewiesen, dass derselbe durch seine 
Amtspflichten in Fürth verhindert sei, namentlich an 
den Festtagen in der Nürnberger Kultusgemeinde Predigten 
abzuhalten, woraus für dieselbe die Notwendigkeit sich 
ergebe, einen eigenen Rabbiner anzustellen. Die Regierung 
ı) Schreiben vom ı5. November 1865 R.-A. Fasc. I11
	        
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