Volltext: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (2. Band)

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Fünfter Teil. Die öffentlichen Ausgaben von 1431 bis 1440. 
8 2. Geschenke an fremde Büchsenmeister. 
Als Ausgaben für fremde Büchsenmeister finden wir gebucht R31XI: 
„11 % Meister Hans, dem Büchsenmeister von Bern, zur Schenkung“. — 
R33XII: „2 &% einem fremden Bleidenmeister”) zur Ehrung“. — R833VII: 
„1% 4 ß einem Büchsenmeister zur Ehrung, der um den Dienst warb“. — 
R38VII: 10% 19 £ 2 hl und 20 G (zusammen 32 &% 19 ß 2 hl), „das es 
kostete, dafs ein Büchsenmeister seine Kunst bewährte, und das man ihm 
schenkte“. — R39VII: „6 G dem Büchsenmeister derer von Heilbronn zur 
Zehrung wieder heim, als man ihn hier sollte bestellt haben“ 
% 
1. 
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2 | 320 
| 85 36 | 87 38 39 | 40° 
DD m 
132.95 | 660 — 
Viertes Kapitel. 
Der Stadt Zeug. 
$ 1. Die Zeugherren. 
a) Solar. Unter dem Titel PRECIUM SERVITORUM sind mit dem Ver- 
merk von der Bürger Zeug folgende Zahlungen gebucht: 
Paul Vorchtel R31LPCL: je 5 %; R31J: 10 %; R32P bis R40J: zu jeder 
Goldfasten 5 &. 
Konrad Baumgartner R32P bis R40J: zu jeder Goldfasten 5 &. 
b) Liebung. R31VIII: (Vergleiche unten 8 4). „Desselben Gelds 
gab man ihm (Paul Vorchtel) 16 G zur Liebung dieselbe Zeit her (d. h. 
vom 3. März bis 29. August 31); denn seiner Mühe war fast mehr, als 
zu anderer Zeit“ (= 17% 12 £). R338XIII: (Vergleiche unten 8 4) „Des 
gab man ihrer jedem (se. P. Vorchtel und K. Baumgartner) 12 G zur 
Liebung“ (= 26 % 8 ß). 
c) Das Zeugbuch. R31V: „17% Z vom Zeugbüchlein einzubinden“ 
=— 0,90 &). 
1) Die „Bleide‘‘, lat. blida, ein bis. ins späte Mittelalter hinein gebräuchliches 
Wurfgeschütz.
	        
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