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Neunter Abschnitt. Die Einnahmen aus den gewerbl. Eigenbetrieben der Stadt. 395
hat, also dafs er 50 Sümmer Korns und 2 Fastnachthühner jährlich davon
zinsen soll; über Marquard Mendels Solar, das man davon gab, das war
24 Gr für 24 Wochen.“ — Der Betriebsüberschufs für das Jahr 1436
ist gleich der Differenz aus der im Register angegebenen Hauptsumme
von 394 % 5 ß und den 164 G'”, die hiervon auf die Abschlagszahlung
des Käufers entfallen, d. h. er beträgt 213.85 &%. Unter Berücksichtigung
dieser Korrektur berechnet sich der Rohertrag des Mühlenbetriebes für
die Jahre 1432 bis 1436 folgendermafsen:
82 1 38 | 84 | 85 | 36
Reinertrag ........ 2....@®| 75.— | 576.75 | 841.— | 579.— | 213.85
Gehalt des Mühlmeisters .... ,, 44.— 22.— 35.20 35.20 26.40
Rohertrag. ... „2... © | 119.— | 598.75 | 876.20 | 614.20 | 240.25
$ 2. Die Schmelzhütte.
Unter dem Titel SCHMELZHÜTTE bucht R31: 209 &% 11% ß „von
Paul Hämmerlein vom Kupferkretz.“ — R32: 188 % 2 ß desgl. — R33:
265 % 2 ß desgl. — R34: 397 % 10 ß 3 hl desgl. „fer. 2. Nat. Mar.“ —
R35: 228 &% 16%, ß „von Görgen Madach, unserm Losungschreiber, fer. 2
p. Galli“ — R36: 106 % 9 hl desgl. „über sein Solar, das war 10 G@,
und über alles, was sonst darauf gegangen ist.“ — R37: 85% 13 ß 4hl
desgl. — R38: 124 % 15 ß desgl. — R39: 78 4% 8 ß „von Fritz Tyrolt“
desgl. — R40: 57 % 16 @ desgl. — Diese Zahlen sollen, wie sich aus
dem Eintrag R36 ergiebt, den aus dem Hüttenbetrieb erzielten Rein-
ertrag darstellen, bedürfen aber insofern einer Korrektur, als wir in den
Ausgaberegistern noch folgende Ausgaben für die Schmelzhütte gebucht
finden: R31XIV: „29 % 14 ß an Gold für 3 Zentner Zentnergewichte in
Jie Schmelzhütte“. — R39XIII: „3 &% dem Hänslein Stadtknecht, die ihm,
wie er behauptet, Görg Madach selig vor Zeiten versprochen haben soll
von seiner Mühe wegen, die Aufsenstände der Schmelzhütte einzutreiben“.
Ziehen wir diese beiden Posten von den unter dem Titel „Schmelzhütte“
verrechneten Einnahmen ab, so sinkt der Reinertrag von 14831 auf
179.90 % und für 1439 auf 75.40 % herab.
Aus den Registern 29 bis 38 ist zu ersehen, dafs sich in diesen
Jahren unter den vom Rohertrag abgezogenen Betriebsunkosten das Gehalt
des Hüttenverwalters im Betrage von 10 G'” und das Trinkgeld für den
Schmelzmeister befindet, das im Jahre 1427 mit 1 GG" angegeben wird,
1430 aber bereits auf 3 G” gestiegen war. Unter der Voraussetzung,
dafs es sich im ganzen Verlaufe unserer Epoche auf dieser Höhe be-