Volltext: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (1. Band)

358 Vierter Teil. Die öffentlichen Einnahmen von 1431 bis 1440. 
nung Ass. Mar. (15. Aug.) schuldig geblieben waren. Und des hat Otto 
Beheim, unser Bürger, 809 Gulden und Hans Krausen des Goldschmieds 
Witwe 24 G eingenommen; und für das übrige hat man Sr. Gnaden 
Büchsen gekauft nach Sr. Gn. Befehl. Darüber hat uns Stephan Koler 
Quittungen gebracht, die liegen in der Lade von der Königsteuer, als im 
Roten Buch cum Januis Fol. 2 geschrieben steht. Fac. 970 % 17 ß 9 hl“. 
Da die für Rechnung des halben Judengeniefses ausgezahlten 553 &% 17 ß 
unter der Judensteuer (vgl. Abschn. VI $1) zu verrechnen sind, bleibt 
hier nur eine Ausgabe von 417% 9hl übrig. — R34X: „79 G 9 ß in Gold 
Heinz Heiden, dem Sarwürker, das uns. H. dem Kaiser vom halben Schlag 
schatz bei der goldenen. und silbernen Münze von Andreae (30. Nov.) 1433 
bis Bartholom. nächstvergangen (24. Aug. 34) gefallen war, und die der- 
selbe Herr der Kaiser dem ehegen. Heiden zu uns verschafft hat. Fac. 
871, #“. — R35111: „250 G'" 11 ß in Gold Heinz Heiden, dem Sarwürker, 
im Auftrage des Kaisers ausgezahlt. Davon gehen 149 G 17 £ auf den von 
Bartholom. (24. Aug. 34) bisher verfallenen halben Schlagschatz. Der 
Rest soll auf den künftigen Schlagschatz verrechnet werden. It. 26 G 
3 ort Botenlohn für die Beförderung kaiserlicher Briefe, sind gleichfalls 
auf die kaiserliche Hälfte des künftigen Schlagschatzes zu verrechnen“ 
(— 305 4). — R36VIII: „241 Gw 9% ß in Gold Herrn Paul Haller, 
das uns. gn. H. dem Kaiser von der goldnen und silbernen Münze von Ner, 
et Achill. (12. Mai 35) bisher bei uns zu Schlagschatz gefallen war, als 
im Roten Buch mit den Thüren am 88. Blatt geschrieben steht; über das, 
das man den Bürgern davon schuldig war, das wir vordem von desselben 
uns. H. des Kaisers wegen ausgegeben hatten, als im vorgenannten Roten 
Buche an dem 3. Blatt geschrieben steht. Act. fer. 5. a. Exalt. Cruc. 
(13. Sept. 36), fac. 265 % 12 ß“. — R3TVII: „177 GW und 11% ß In Gold 
Herrn Paul Haller, das uns. gn. H. dem Kaiser von unserer Münze von 
fer. 5. a. Exalt. Cruc. nächstvergangen (13. Sept. 36) bisher bei uns zum 
Schlagschatz gefallen war, das ihm (dem Haller) derselbe uns. H. der 
Kaiser mit seinem kaiserlichen Brief bei uns verschrieben hat, als im 
Roten Buch cum Januis Fol. 88 geschrieben steht. Act. fer. 5. a. Laurent. 
(7. Aug. 37), fac. 195 % 6 ß 9hl“. 
A SEES a EEE no —— 
81 | s2 | 33 | sa | 35 | 26 37 | 88 | 39 | wo 
@% | 281.— | — | — | 504.55 | 305.— | 265.60 | 195.35 
Hiervon lassen wir die i. J. 1431 verausgabten 231.— &% für unsere 
Rechnung aufser Betracht, weil sie den Anteil des Kaisers an dem vor 
Beginn unserer Epoche vereinnahmten. Schlagschatz darstellen. 
ec) Verwaltungsunkosten. R31VI: „5 £ vom Münzbüchlein zu machen“.
	        
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