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Zweiter Abschnitt. Die Einnahmen aus den Getränksteuern 347
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das Aufgebot zur Grabenarbeit zum letzten Male erfolgte, die Reihe an
jeden Schanzpflichtigen durchschnittlich einmal im Jahre traf, sodafs also
der mittlere Wert der alljährlich geleisteten Arbeit trotz der Ver-
schiebungen, die innerhalb der einzelnen Jahre eintraten, sich auf 1290.70 &
ansetzen läfst. Ziehen wir hiervon die zur Ablösung der persönlichen
Arbeit gezahlten Beträge ab, so erhalten wir den Geldwert der Arbeit,
welche von den Grabenbaupflichtigen thatsächlich geleistet wurde. Es
beträgt:
51 | 32 | 833 | 34 | 85 | se | 37 | 38 | 39 1! 40
Der Geldwert der
von den Graben-
baupflichtigen ge-
schuldeten Arbeit @% | 1290.70 ! 1290.70 | 1290.70 | 1290.70 |
Davon wurde durch
Geldzahlung ab-
gelöst... .... @ | 602.55 | 463.50 | 451.35 | 227.85 | 144.45 | 141.90 ! 116.85 | —
teldwert der that-
sächlich geleisteten
Arbeit. .... % 688.15 | 827.20 | 839.35 | 1062.85 | 1146.25 1148.80 | 1173.85 |
Als Einnahme der Stadt verrechnen wir hiervon nur die zur Ablösung
der persönlichen Grabenbaupflicht eingegangenen Beträge, das „Graben-
geld,“ da die übrigen Zahlen nicht unbedingt zuverlässig sind.
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Zweiter Abschnitt.
Die Einnahmen aus den Getränksteuern.
S 1. Das Ungeld.
Das Ungeld ist für diejenigen schweren Weine, welche in der
städtischen Weinniederlage eingelegt werden, zusammen mit dem Lager-
geld vereinnahmt und verrechnet. Dieses Lagergeld läfst sich daher von
len Einnahmen aus dem Ungeld nicht trennen. Da es sich aber hierbei.
wie aus den unten anzuführenden Zahlen zu ersehen ist, nur um ver
hältnismäfsig geringfügige Beträge handelt, so wird das Gesamtergebnis
durch die Verquickung des Ungelds mit dem Lagergeld nicht wesentlich
beeinflufst.
a) Einnahme. Unter dem Titel UNGELD bucht R31: „23585 11 £ 2hl
ron Rudolf Gundelfinger sel. und Georg Stromer, den Unvgeltern, das sie