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Erster Abschnitt, Die direkten Steuern. 337
müssen. In erheblicherem Umfange treten sie einzig und allein in der
Marstallverwaltung auf. Diese liefert nämlich Überschüsse nur ın zwei
Jahren, während sie volle sieben Jahre hindurch ganz beträchtliche Mehr-
<osten verursacht. Rein vom finanztechnischen Standpunkt aus betrachtet
müfsten wir sie für diese sieben Jahre unter den Ausgaben abhandeln.
Dadurch würde aber das ohnehin schon dürftige Material, das uns zur
Veranschaulichung des Marstallbetriebes zu Gebote steht, in zwei Teile
auseinandergerissen werden und das Gesamtbild an Klarheit und Lebendig-
keit einbülßen. Um dies zu verhüten, ziehen wir es vor, die finanziellen
Ergebnisse der Marstallverwaltung, obwohl sie uns viel öfter als zuschufs-
erfordernder denn als überschufsliefernder Titel begegnet, hier unter den
Einnahmen der Stadt im Zusammenhang darzustellen.
Erster Abschnitt.
Die direkten Steuern.
8& 1. Die Losung.
Die Anlage der Losung. Über die Anlage der Losung enthalten die
Losungsbücher vom Jahre 1427, 1438 und 1440 nähere Angaben. Danach
waren alle zum Hausrat und zur Kleidung gehörigen Gegenstände ein-
schliefslich der zum Schmuck dienenden Kleinodien steuerfrei. Im übrigen
war zu zahlen:
1 | Von jedem Zensiten zum „Voraus“, d, h. also als
ı Kopfsteuer
A
2° Von aller Bereitschaft (barem Geld) und fahrender
Habe
Von Gülten: a) Getreide-, Korn- und sonstigen
Gülten, für je 3 Sümmer
b) Hafer-Gülten, von je 5 Sümmer
Von Wiesen: a) mit 2 Heuernten, für das Tagewerk
b) mit 1 Heuernte, für das Tagewerk
27 | 38 | 40
18 | 1% / 1%
Ein Sechzigstel
(= 1.66% 0) )
40 Heller in Gold
(= % G")
desgl.
desgl.
30 Heller in Gold
(= % GG")
desgl.
Ein Sechstel der Rente
(= 16,66 %):
Ein Zwöftel der Rente
(= 8,33%)
5
ß
Von Weinbergen, für den Morgen
Von Renten: a) Ewiggeld
SE
b) Leibgedins
1) Im Jahre 1453. wurde der Steuerfufs auf ein Prozent herabgesetzt, Vergl.
Chron. IV. 204. Ein Sechzigstel oder ein Heller vom Pfunde alt war der schon seit
ler fränkischen Zeit übliche Zollsatz,
Sander, Nürnberg.