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Dritter Teil. Das Rechnungswesen.
Wer diese Bilanzen aufmerksam betrachtet, wird bemerken, dafs den
Losungern nur bis zum Jahre 1439 genau derselbe Betrag, den sie am
Schlusse des Finanzjahres als Aktivbestand der Losungstube an den Rat
abliefern, zum Vortrag auf das neu beginnende Finanzjahr zurückgegeben
wird. Zu Beginn des Jahres 1440 dagegen werden ihnen Aktiva im Werte
von 34574 &% übergeben, während die Rechnung des vorhergehenden Jahres
nur mit einem Bestand von 33074 & abgeschlossen hatte. Wo kommen
die überschüssigen 1500 & her? KEine in dem Rechnungsabschlusse des
Registers 1439 beigefügte Notiz giebt darüber Auskunft, indem sie sagt:
„Item so haben die Losunger den Bürgern dazu (nämlich zu den laut
Rechnung vorhandenen 33074 &) geschenkt 1500 @/; also restat 34574 dt.“
In ganz ähnlicher Weise findet sich am Schlusse der Rechnung vom
Jahre 1440 ein Geschenk der Losunger von 2000 &% und in den vor
unserer Epoche liegenden Registern 1429 und 1430 je eins von 1000, bezw.
1200 & erwähnt. Dafs die Losunger dem Rat am Schlusse ihrer jährlichen
Rechnungslegung eine gröfsere Summe Geldes schenkten, um sie von ihm
mitsamt den rechnungsmäfsig nachgewiesenen Aktivbeständen des ab-
gelaufenen Jahres zum Vortrag auf die neue Rechnung zurückzuempfangen,
war also, wie man sieht, kein seltenes Ereignis. Wie in aller Welt kamen
aber die Losunger dazu, der Stadt so grofsartige Geschenke zu machen?
Um diese Frage zu beantworten, müssen wir an Dinge anknüpfen,
die schon im ersten Abschnitte dieses Teiles berührt worden sind. Wir
sahen, dafs zur Erhöhung der Übersichtlichkeit in den Registern auch die-
jenigen Zahlungen, welche in Gulden geleistet oder empfangen waren,
auf Pfunde neuer Heller zurückgeführt und so verrechnet wurden. Wir
sahen ferner, dafs diese Reduktionen auf Grund eines gesetzlich festgelegten
Umrechnungskurses stattfanden, der dem thatsächlichen, vielen Schwankungen
ausgesetzten Wertverhältnis der Goldmünzen zu der silbernen Hellermünze
nicht immer genau entsprach. In unserer Epoche scheint er in der Regel
dem marktgängigen Guldenkurs um eine Kleinigkeit nachgehinkt zu sein”),
sodafs die Losunger in den Registern für jeden Gulden, den sie ein-
nahmen oder ausgaben, einen etwas geringeren Betrag zu verrechnen hatten,
als dem Silberwerte der ausgegebenen oder eingenommenen Goldmünzen
1) So wurde 1429 der von Amts wegen zu 1 % 2 ß gerechnete Landwährungs-
gulden im freien Verkehr mit 1% 2 Z 2 hl bezahlt (Chron. IV. 147), während der
Stadtwährungsgulden, dessen Umrechnungskurs auf 1@% 4 6 hl festgesetzt war,
1437 1% 5 8 6 hl und 1489 1 % 5 ß 6 hl bis 1 % 5 ß 8 hl, ja vor dem Verbot des
minderwertigen fremden Geldes sogar 1% 8 ß galt. Vergl. Chron. I. 398 und 403.
— Der offiziell zu 1 % 7 ß berechnete ungarische Gulden hatte 1436 einen Marktwert
von 1% 7 ß 4hl. Vergl. Nbg. KA. Jahresregister 1436 Frage VIII.