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Dritter Teil. Das Rechnungswesen. 
oberhaupt aufserhalb der Stadt durch Gesandte gemacht und demgemäfs 
auch unter den Kosten der betreffenden Ratsbotschaft in den „Fragen“ 
verrechnet worden sind. In diesem Falle wird durch einen Zusatz wie 
„als da vor in der und der Frage verschrieben und verrechnet ist“ darauf 
hingewiesen, dafs der Posten bereits gebucht ist und hier nur deshalb 
noch einmal aufgeführt wird, um eine vollständige Übersicht über die dem 
König im Laufe des Jahres dargebrachten Gaben zu ermöglichen. 
18. Königsteuer. Die Stadtsteuer, welche Nürnberg dem Reichs- 
oberhaupt alljährlich zu zahlen hat, wird unter dem Titel „Königsteuer“, 
bezw. „Kaisersteuer“ gebucht. 
19. Korn. Die Ausgaben für Besoldung des Kornmeisters und Gült- 
korneinnehmers, sowie für das Reinigen und Lüften des auf den Korn- 
böden der Stadt lagernden Getreides findet sich in den Registern bis zum 
Jahre 1438 unter dem Titel „Korn“ oder „der Bürger Korn“ verrechnet, 
Unter demselben Titel, aber mit der besonderen Überschrift „der Bürger 
Korn zu Österreich“ buchen die Losunger im Register 1437 das für die 
grofsen Kornankäufe dieses Jahres aufgewendete Geld. Mit dem Jahre 1439 
verschwindet der Titel aus dem Register. Er wird hinfällig, weil der 
damalige Gültkorneinnehmer und Kornmeister Hans Tetzel seine Amts- 
verwaltungsunkosten fortan auf seine Einnahmen aus den zur Feste ge- 
hörigen Zinsen verrechnet, deren KEinhebung ihm eben im Jahre 1439 
übertragen worden war. 
20. Leibding. Die von der Stadt verkauften Leibrenten werden in 
vierteljährlichen Raten zu den vier Goldfasten teils in ungarischen, teils 
in Stadtwährungs- und teils in Landwährungsgulden ausgezahlt. Zu diesem 
Zweck lassen die Losunger ähnlich wie beim Ewiggeld unter dem Titel 
„Leibding“ zu jedem Zahlungstermin die Namen der Leibrentengläubiger 
nach den Münzsorten, in denen sie ihre Rente zu beanspruchen haben, 
und innerhalb der hierdurch gebildeten Abschnitte nach dem Alphabet 
geordnet eintragen und bei jedem die Höhe der ihm zustehenden Rente 
vermerken. Ob die Zahlung erfolgt ist oder nicht, wird durch ein bei- 
yefügtes „rec.“ (d. h. recepit) kenntlich gemacht. 
21. Nachtwache. Das vierteljährliche Gehalt der Nachtwächter bucht 
das Register unter dem Titel „Nachtwache“, woselbst zu jeder der vier 
Goldfasten die Namen der Wächter nach Wachtbezirken geordnet auf- 
geführt und die erfolgten Zahlungen durch ein beigefügtes „rec.“ ver- 
merkt werden. 
99. Pfändamt. Das dem Pfänder zu Anfang jeder Frage ausgezahlte 
Solar wird mit Angabe des Datums unter dem Titel „Pfändamt“ verrechnet. 
93. Pfänders heimliche Knechte. Die Zahlungen, welche an die vor
	        
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