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Dritter Abschnitt. Die Ausgabetitel.
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Anfang unserer Epoche befinden sich beide im Besitz der Waldstromer.
Die an diese ausgezahlten Rentenbeträge werden unter dem Titel „Für-
reut“ gebucht.
9. Gericht oder Judex. Die vier Gulden Stadtwährung, welche dem
Stadtrichter zu Beginn jeder Frage als Gehalt ausgezahlt werden, bucht
das Ausgaberegister unter dem Titel „Gericht,“ für den gelegentlich auch
der Titel „Judex“ eintritt.
10. Hafer gekauft. Ein im Jahre 1439 zum Ankauf von Hafer ver-
wendeter gröfserer Betrag findet sich im Register dieses Jahres unter dem
Titel „Hafer gekauft“ verrechnet.
„ 11. Hans Glöckner von Sittau. Das dem technischen Berater der
Stadt, Hans Glöckner, gezahlte Gehalt wird unter dem Titel „Hans Glöckner
von Sittau“ gebucht.
12. Hans von Meienburg, Büchsenmeister. Das dem Büchsenmeister
Hans von Meienburg ausgezahlte Gehalt wird nicht mit dem Gehalt der
übrigen Büchsenmeister zusammen verrechnet, sondern für sich allein unter
dem Titel „Hans von Meienburg, Büchsenmeister“ eingetragen.
13. Hausknecht. Das Geld, welches dem Hausknecht von den Räten
zusteht, wird ihm alle Samstage ausbezahlt. Die Zahlung wird auf einem
Zettel notiert. Vor Beginn der Rechnung lassen die Losunger die solcher-
gestalt aufgezeichneten Posten in eine Summe zusammenziehen und diese
in das Register unter dem Titel „Hausknecht“ eintragen.
14. Holz. Das Geld, welches für die Zurichtung des auf dem Rat-
haus gebrauchten Brennholzes ausgegeben wird. findet sich unter dem
Titel „Holz“ verrechnet.
15. Johannes Dürrschmied. Was die Losunger dem Gerichtsschreiber
am Bauerngericht für seine Thätigkeit als Protokollführer der Sedentes
post prandium oder — was dasselbe sagt — „von Sitzens wegen am
Hader“ auszahlen, buchen sie im Register unter dem Titel „Johannes
Dürrschmied.“
16. Judensteuer oder Judenzins. Das Geld, welches die Stadt dem
König oder Kaiser als seinen Anteil an der in Nürnberg aufkommenden
Judensteuer auszahlt, erscheint im Register bis 1433 unter dem Titel
„Judenzins“ und in der Folge unter dem Titel „Judensteuer.“
17. Königschenk. Das Geld, welches ausgegeben. wird, um den
König oder seine Räte und Diener bei ihrer Anwesenheit in N ürnberg mit
Geschenken zu ehren, verrechnen die Losunger unter dem Titel „König-
schenk,“ Hat der regierende König die Kaiserwürde erlangt, so wandelt
sich die „Königschenk“ in eine „Kaiserschenk“ um. Gelegentlich finden
sich unter diesem Titel auch solche Geschenke notiert, die dem Reichs-