Volltext: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (1. Band)

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Dritter Teil. Das Rechnungswesen. 
und seinen Namen in die Bürgerlisten eintrugen. Auf Grund dieser Ein- 
träge stellten sie am Schlusse des Finanzjahres die Summe der Gebühren 
fest, welche von diesen nachträglich oder „einzigen“ aufgenommenen Per- 
sonen entrichtet worden waren, und schrieben sie zu dem ersten Posten 
unter dem Titel „Neubürger“ als Einnahme auf. 
24. Pfändamt. Das Geld, welches der Pfänder von dem Pfändamt 
einnimmt, liefert er, soweit es der Stadt ungeteilt zufällt, in jeder Frage 
einmal an die Losungstube ab, indem er gleichzeitig auf einem Begleit- 
zettel angiebt, was es seit dem letzten Ablieferungstermin von Amts wegen 
ausgelegt hat. Letzteres wird ihm aus dem eingelieferten Gelde zurück- 
vergütet. Was übrig bleibt, wird als Einnahme unter dem Titel „Pfänd- 
amt“ gebucht. Diejenigen Amtsgefälle, von denen nur die eine Hälfte 
ler Stadt und die andere dem Pfänder zusteht, werden gesondert ein- 
gereicht und nach Auszahlung des Pfänderanteils unter demselben Titel 
gesondert gebucht. 
25. Schmelzhütte. Den Gewinn, welchen der Verwalter der Schmelz- 
hütte aus dem Hüttenbetriebe erzielt, liefert er in der Regel alle Viertel- 
jahre einmal an die Losungstube ab. Dort wird ihm sein Solarium davon 
zurückgegeben, während der Rest mit einem Hinweis auf die vorweg ab- 
gezogenen Betriebsunkosten unter dem Titel „Schmelzhütte“ gebucht wird. 
26. Schreibergeld in der Schreibstube. Von den Schreibgebühren, 
welche die Schreiber in der Kanzlei einnehmen, wird ihnen der vierte 
Teil zurückgegeben. Der Rest wird unter dem Titel „Schreibergeld in 
der Schreibstube“ gebucht. Als im Jahre 1435 das Schreibergeld den 
Kanzleischreibern ganz überlassen ward, verschwindet dieser Titel aus den 
Registern. 
27. Schrotamt. Das Geld, welches die Schröter als Schrotgebühr 
sinnehmen, werfen sie in eine verschlossene Büchse, die vom Schrotmeister 
alle Samstage an die Losunger abgeliefert wird. Vom Inhalt derselben 
erhalten die Schröter ihren Anteil ausbezahlt. Der Rest wird unter dem 
Titel „Schrotamt“ als Einnahme gebucht. 
28. Silberbrenner. Der Silberbrenner liefert das Geld, welches er 
einnimmt, einmal im Jahre an die Losunger ab, die ihm davon seine 
Unkosten ersetzen und- sein Solar ausbezahlen. Der Rest wird unter dem 
Titel „Silberbrenner“ gebucht. 
29. Silberwage. Der Silberwäger wirft das Geld, welches er als 
Wiege- und Schaugebühr einnimmt, in eine verschlossene Büchse, die er 
in vier bis sechswöchentlichen Zwischenräumen an die Losunger abliefert. 
Die eine Hälfte des Inhalts wird ihm zurückgegeben, die andere wird 
unter dem Titel „Silberwage“ gebucht.
	        
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