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Dritter Teil. Das Rechnungswesen.
und seinen Namen in die Bürgerlisten eintrugen. Auf Grund dieser Ein-
träge stellten sie am Schlusse des Finanzjahres die Summe der Gebühren
fest, welche von diesen nachträglich oder „einzigen“ aufgenommenen Per-
sonen entrichtet worden waren, und schrieben sie zu dem ersten Posten
unter dem Titel „Neubürger“ als Einnahme auf.
24. Pfändamt. Das Geld, welches der Pfänder von dem Pfändamt
einnimmt, liefert er, soweit es der Stadt ungeteilt zufällt, in jeder Frage
einmal an die Losungstube ab, indem er gleichzeitig auf einem Begleit-
zettel angiebt, was es seit dem letzten Ablieferungstermin von Amts wegen
ausgelegt hat. Letzteres wird ihm aus dem eingelieferten Gelde zurück-
vergütet. Was übrig bleibt, wird als Einnahme unter dem Titel „Pfänd-
amt“ gebucht. Diejenigen Amtsgefälle, von denen nur die eine Hälfte
ler Stadt und die andere dem Pfänder zusteht, werden gesondert ein-
gereicht und nach Auszahlung des Pfänderanteils unter demselben Titel
gesondert gebucht.
25. Schmelzhütte. Den Gewinn, welchen der Verwalter der Schmelz-
hütte aus dem Hüttenbetriebe erzielt, liefert er in der Regel alle Viertel-
jahre einmal an die Losungstube ab. Dort wird ihm sein Solarium davon
zurückgegeben, während der Rest mit einem Hinweis auf die vorweg ab-
gezogenen Betriebsunkosten unter dem Titel „Schmelzhütte“ gebucht wird.
26. Schreibergeld in der Schreibstube. Von den Schreibgebühren,
welche die Schreiber in der Kanzlei einnehmen, wird ihnen der vierte
Teil zurückgegeben. Der Rest wird unter dem Titel „Schreibergeld in
der Schreibstube“ gebucht. Als im Jahre 1435 das Schreibergeld den
Kanzleischreibern ganz überlassen ward, verschwindet dieser Titel aus den
Registern.
27. Schrotamt. Das Geld, welches die Schröter als Schrotgebühr
sinnehmen, werfen sie in eine verschlossene Büchse, die vom Schrotmeister
alle Samstage an die Losunger abgeliefert wird. Vom Inhalt derselben
erhalten die Schröter ihren Anteil ausbezahlt. Der Rest wird unter dem
Titel „Schrotamt“ als Einnahme gebucht.
28. Silberbrenner. Der Silberbrenner liefert das Geld, welches er
einnimmt, einmal im Jahre an die Losunger ab, die ihm davon seine
Unkosten ersetzen und- sein Solar ausbezahlen. Der Rest wird unter dem
Titel „Silberbrenner“ gebucht.
29. Silberwage. Der Silberwäger wirft das Geld, welches er als
Wiege- und Schaugebühr einnimmt, in eine verschlossene Büchse, die er
in vier bis sechswöchentlichen Zwischenräumen an die Losunger abliefert.
Die eine Hälfte des Inhalts wird ihm zurückgegeben, die andere wird
unter dem Titel „Silberwage“ gebucht.