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Zweiter Teil. Die Verwaltungsämter.
und den städtischen Kramläden ist er nur für die Instandhaltung der Dächer,
Fensterläden und Thüren verantwortlich.
2. Die Wasserbauten. Zur Überwachung der Brücken in der Stadt
und vor den Thoren ist ihm ein Brückenmeister unterstellt, der gegen eine
jährliche Vergütigung von 2 //”“1) die Brücken regelmäfsig zu begehen
und die Schäden, die er an ihnen wahrnimmt, anzuzeigen hat. Um die
Pegnitzbrücken bei Hochwasser gegen Treibholz und im Frühjahr gegen
Kisgang zu schützen, sind einer jeden mehrere Zimmermeister zugeteilt,
die sich beim Eintritt der Gefahr mit ihren Gesellen auf ihr einfinden
sollen, um mit Hilfe der in der Nachbarschaft aufgehängten Haken, Eis-
schaufeln und Seile die herantreibenden Stämme, Balken oder Eisschollen
von den hölzernen Brückenpfeilern abzuwehren. Auch diese Zimmerleute
und ihre Gerätschaften unterstehen der Aufsicht des Baumeisters, der sich
das herannahende Hochwasser von dem Gemeindevorstand in Hersbruck
durch einen besonderen Boten melden und beim Eintreffen der Nachricht
die Brückenwehr alarmieren, die Fallgitter über der Pegnitz emporziehen
und die Mühlen räumen läfst. Ebenso sorgt er dafür, dafs nach jedem
Hochwasser die Viehtränken und Pferdeschwemmen in der Pegnitz gründ-
lich untersucht und ausgebessert werden. Auch die Reinerhaltung der
Wasserläufe liegt ihm ob, insofern er alljährlich einmal den durch die
Lorenzer Stadtseite fliefsenden Fischbach auf Kosten der Anwohner säubern
zu lassen und die Pappenheimer anzuhalten hat, dafs sie den aus den
Aborten geräumten Unrat vorsichtig in die Pegnitz werfen, damit er nicht
etwa wieder an das Ufer geschwemmt, sondern vom Flufs regelrecht „ver-
zehrt“ werde. Die Instandhaltung der öffentlichen Brunnen und der zu
ihnen gehörigen Röhrenleitungen ist Sache des schon erwähnten Röhren-
meisters. —
3. Die Strafsen. Auch die Instandhaltung der Strafsen gehört zum
Geschäftsbereich des Baumeisters, und damit fällt ihm neben der Aufsicht
über das Strafsenpflaster auch die Einhebung und Verrechnung der zu
Wegen und Stegen gehörigen Zinsen, die Verhinderung von Überbauten,
die Kontrolle über die Kettenstöcke und die Sperrketten und vor allem
die Sorge für die Sauberkeit der Strafßsen zu, soweit letztere als öffent-
liche Angelegenheit behandelt wird. Er veranlafst z. B., dafs zu den
hohen Festtagen, an denen viele vornehme Gäste die Stadt zu besuchen
pflegen, wenigstens der Hauptzugang zum Rathaus gereinigt wird. Soll
ein Turnier abgehalten werden, so läfst er die Bahn dazu auf dem Markt-
platz zwei Hände hoch mit Mist oder Sand aufschütten und nach Be-
i) Vergl. Steinlinger a. a. O0. 8.59.