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Fünfter Abschnitt. Die Ämter der Finanzverwaltung und das Bauamt. 9245
aus dem Silberbrenneramt in unserer Epoche alles in allem eine Rein-
ohne von wenig mehr als 40 &, also im jährlichen Durchschnitt
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Viertes Kapitel.
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Die Einnehmer der Vogteiabgaben.
Unter der Oberhoheit der nürnbergischen Stadtgemeinde stehen drei
kleinere Gemeinden, nämlich die Nürnberger Judenschaft, der Markt Wöhrd
und der Flecken Feucht, die ihre inneren Angelegenheiten unter der Auf-
sicht und dem Schutze des Rates selbständig ordnen, dafür aber zu finan-
ziellen Leistungen herangezogen werden, welche wir als schutzherrschaft-
liche oder Vogteiabgaben bezeichnen können. Für diese nach Nürnberg
steuernden Unterthanengemeinden sind Organe vorhanden, welche ihre Ab-
gaben einheben und an die Losungstube abführen, und die, insofern sie
dieses thun, zu den städtischen Finanzämtern gehören, gleichviel, ob ihnen
daneben im Rahmen der Selbstverwaltung einer der Sondergemeinden
noch eine andere, selbständige Bedeutung zukommt oder nicht.
$ 1. Der Judenrat.
Die Zahl der jüdischen Stadtbewohner, welche das zwölfte Lebens-
Jahr überschritten haben, schwankt in unserer Epoche zwischen sechzig
und achtzig,!) von denen jeder dem König als dem obersten Schutzherrn
der Juden im Reich alljährlich zu Michaelis den „Goldenen Opferpfennig“
in Gestalt eines Stadtwährungsguldens zu entrichten hat. Seit Beginn
unserer Epoche nimmt diese Abgabe im Namen des Königs der Rat ein.
Aufserdem ist jeder jüdische Hausbesitzer verbunden, dem Rat zwölf vom
Hundert der Summe, für die er sein Haus gekauft hat, in zwei Raten
zu Walpurgis und Michaelis als jährlichen Zins zu zahlen. Dieser
„Judenzins“, von dem die Hälfte dem König zusteht, bildet mit dem in
unserer Epoche zu Händen des Rats gezahlten Goldenen Opferpfennig
zusammen die ordentliche Vogteiabgabe der Juden. So oft die Stadt
Geld braucht, treten als beliebte Formen aufserordentlicher Besteuerung
Zwangsanleihen, erpreiste Geschenke und unmäfßige Geldstrafen für an-
1) Wie aus Teil IV. Abschn. VI. 8 1 zu ersehen ist, betrug die Zahl der über
zwölf Jahre alten jüdischen‘ Einwohner im Jahre 1433: 56; 1484: 69; 1435: 68:
1436: 77. — Im Jahre 1449 belief sich die Gesamtziffer der in Nürnberg wohnenden
Juden laut Beilage II auf 150 bis 155.