Erster Abschnitt. Die Ämter der allgemeinen Verwaltung. 119
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A. Die Schreiber in der Schreibstube.
Aufgabe der in der Schreibstube thätigen Schreiber ist es, die Rats-
veschlüsse und alles, was dem Rate sonst noch der Aufzeichnung bedürftig
erscheint, in den dazu bestimmten Büchern zu registrieren, insbesondere
las Manual oder Ratsprotokoll, die Ratsbücher und die Bürger- und Meister-
listen zu führen. Ferner liegt ihnen die Abfassung und Ausfertigung der
im Namen des Rats ausgehenden Briefe und die Niederschrift der Be-
arkundungen ob, welche der Rat den darum nachsuchenden Interessenten
ınter dem Stadt- oder Gerichtssiegel erteilt. Diese Thätigkeit üben sie
unter direkter Aufsicht der beiden Regierenden Bürgermeister aus, die
lem Rat für die Ausführung seiner Beschlüsse verantwortlich sind und
demgemäls auch die Führung der Protokolle und die Ausfertigung der
Briefe zu überwachen haben. Im Einzelfall kann freilich auch jedes be-
liebige Ratsmitglied mit der Leitung eines bestimmten Schreibwerkes be-
traut oder vorübergehend ein Schreiber dieser oder jener Ratsdeputation
oder Ratsbotschaft zugeteilt werden, um ihr bei der Ausführung ihres
Amtsauftrages behilflich zu sein. Arbeiten, die nicht unbedingt in der
Schreibstube selbst erledigt werden müssen, kann der damit betraute
Schreiber in seiner eigenen Wohnung anfertigen. Doch ist er verpflichtet,
sich auf Befehl der Bürgermeister jederzeit in der Schreibstube einzufinden
ınd sich in dringenden Fällen selbst die Nacht über dort zur Verfügung
des Rats zu halten.
Für unsere Epoche können wir die in der Schreibstube beschäftigten
Schreiber nach dem Gehalt, welches sie beziehen, in drei Klassen einteilen.
Die erste wird durch Bartholomäus Neithard gebildet, der bereits seit 1419
im Dienste der Stadt steht, zu Beginn des Jahres 1441 sein Amt aus un-
bekannter Veranlassung an den bisherigen Stadtjuristen Johannes Marquard
abgiebt, fünf Jahre darauf aber von neuem angestellt wird, um nunmehr
der Stadt bis zu seinem 1450 erfolgten Tode treu zu bleiben. Er führt
den Titel Ratschreiber, sein Gehalt beträgt 50 G" pro Goldfasten, also
jährlich 200 G”. Zu der zweiten Klasse rechnen wir die Schreiber Leopold
Pächtlein, genant Banwolf und Ulrich Truchsefs. KErsterer wird, nachdem
er früher schon einmal im Dienste der Stadt gewesen war, 1432 mit einem
Vierteljahrsgehalt von 32 G” angestellt und bezieht dieses Gehalt bis zu
seinem Tode im Jahre 1435. Seinen Kollegen Truchsefs finden wir 1431
bereits im Amte. Sein Gehalt beträgt zunächst nur 25 G” pro Goldfasten,
steigt aber noch im selben Jahre auf 32 G". Am 16. August 1435 scheidet
er aus dem städtischen Dienste aus, wird aber vier Jahre darauf mit einem
vierteljährlichen Gehalt von 40 G” wieder «angestellt. Die Schreiber der
dritten Klasse endlich treten mit einem Anfangsgehalt von 5 bis 10 G“