Volltext: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (1. Band)

+4 7 
3 
4 
Zweiter Teil. Die Verwaltungsämter. 
8 2. Der Prokurator oder Syndikus. 
Der Prokurator oder Syndikus hat der Stadt und ihren Bürgern bei 
hren Prozessen vor auswärtigen Gerichten, insbesondere soweit das geist- 
jiche oder römische Recht dabei in Frage kommt, als Beistand und An- 
alt zu dienen. Daneben steht er dem Rat aber auch bei diplomatischen 
Verhandlungen als juristischer Berater zur Seite und übernimmt auch wohl 
selbständig Gesandtschaften im Dienst der Stadt. Eine Bestallung vom 
Jahre 1449 verpflichtet ihn, täglich auf das Rathaus zu gehen und sich 
dort in der Schreibstube über den Gang der Geschäfte zu orientieren, 
damit er jederzeit in der Lage sei, die Interessen der Stadt wahrzunehmen. 
Im Jahre 1431 begegnet uns als Prokurator der Syndikus Johannes 
Simonis, der aber schon damals Neigung an den Tag legte, den Dienst 
zu quittieren. Daher unterhandelte der Rat bereits zu Anfang des Jahres 
mit einem gewissen Johann Schlagenroder wegen Übernahme des Amtes. 
Am 9. März 1432 tritt Simonis endgiltig ab. Ihm folgt am 1. Mai des- 
selben Jahres auf Grund eines um Ostern abgeschlossenen Dienstvertrages 
Meister Martin Künlein. Am 14. September 1434 wird auch er wieder 
antlassen. Neun Tage darauf leistet Magister Johann Marquard den Pro- 
kuratoreneid, derselbe, den Äneas Sylvius in seinen Briefen an Johannes 
Vrunt!) öfter als Vertreter Nürnbergs am königlichen Hofe erwähnt und 
als einen trefflichen und gelehrten Mann rühmt. Seine Dienstbestellung 
lautete zunächst auf vier Jahre, wurde aber am 5. März 1438 auf weitere 
vier Jahre verlängert. Noch vor Ablauf dieser Frist jedoch legte Marquard 
‘m Februar 1441 das Prokuratorenam$ nieder, um das sehr viel einflufs- 
-eichere und besser dotierte Amt eines Ratschreibers der Stadt zu über- 
nehmen. 
Das Gehalt des Prokurators beträgt noch Anfang 1431 nur 10 G'" 
pro Goldfasten, wird aber noch im Laufe des Jahres auf 13 G” erhöht. 
[m Februar 1438 steigt es auf 25 G”, wofür dem Prokurator allerdings 
Jie Verpflichtung auferlegt wird, sich ein eigenes Pferd und einen Reit- 
knecht zu halten. Diese Neuerung scheint aber ausschlielslich auf die 
Person Marquards zugeschnitten gewesen zu sein; denn sein Nachfolger, 
Meister Konrad Kefsler, der Pfingsten 1441 das Amt übernahm, mulfste 
sich wieder mit einem Jahresgehalt von 52 G begnügen. 
Seit Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts finden wir zeitweise zur 
Führung der städtischen Prozesse einen ständigen Prokurator am kaiser- 
lichen Kammergericht in Wien und als Gegenstück dazu einen Sollicitator 
1) Diemar, Johann .Vrunt von Köln. Mevissen-Festschrift pg. 87 u. 98f.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.