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24 „ungehorsamen Städte“. Als der Pfalzgraf Friedrich sie im
Namen Ferdinands hart anfuhr, erklärte Sturm als Sprecher,
dass die Anderungen getroffen wären, um Unruhen zu vermeiden
und ohne Gewissensnot nicht wieder abzuthun sein; in allen
zeitlichen Dingen sei man zum Gehorsam bereit. Der Pfalzgraf
sprach die Erwartung des Königs aus, dass sie ihren Gehorsam
bezeigen würden, Aber vorläufig waren die Städte noch einig.
Als am 7. April von den ersten beiden Ständen die Vorlage
angenommen wurde, beschlossen sie sofort eine Supplication, die
am 8. überreicht wurde als „der ehrbaren und frommen Reichs-
städte Bedenken auf des Ausschusses übergebenen Ratschlag“ 1).
Es hiess darin, es gäbe kein besseres Mittel, Friede und KEinig-
keit zu erhalten, als ein solches, wodurch keiner den anderen
in seinem Glauben zwänge; deshalb hätten sie einmütig be-
schlossen, nicht in die Aufhebung des Abschiedes zu willigen,
den Artikel über die Wiedertäufer wolle man annehmen, aber
die Worte von geistlicher Obrigkeit und Herkommen seien etwas
disputierlich; es sei billig, gemäss des Abschiedes von 1526
niemanden seiner Flecken, Zinsen und Renten zu berauben; die
Türkenhülfe betreffend erklärte man offen, wenn die vorigen
Artikel dermassen erledigt seien, dass einer neben dem andern
im Reich in Frieden sitzen könne, so sei man erbötig zu helfen.
Diese Petition wurde von der kaiserlichen Kommission ab-
gewiesen als ordnungswidrig, da die Städte bereits im Aus-
schusse vertreten seien; dort hätte ein Bedenken eingereicht
werden müssen. Man liess die Worte der Vorlage über die
Obrigkeit der geistlichen Gewalt weg und setzte dafür ein, dass
niemand eines anderen Standes Unterthanen in Schutz nehmen
sollte. Auch hiermit waren die Städte unzufrieden; sie fürch-
teten, dass die Bischöfe die Pfarrer als Unterthanen ansehen
würden,
Den Anschlag der Türkenhülfe fand Nürnberg höchst be-
schwerlich. Im Anschluss an Vorschläge und Verhandlungen
der Städteboten schlug Nürnberg einen gemeinen Pfennig vor,
der allein tür den Türkenkrieg verwandt werden sollte. Jede
männliche Person über vierzehn, jede weibliche über zwölf Jahre
sollte mit vier Kreuzern besteuert, die gleiche Abgabe von je
hundert Gulden Besitz erhoben werden. Wenn das Geld nicht
zu dem Türkenkriege verwandt würde, so sollte es gesammelt
bleiben und im Fall der Überrumpelung eines Standes durch
ainen andern gegen den Friedensbrecher gebraucht werden ?). —
Da die Krise sich näherte. so wurden die (jesandten am
1!) Jung, Geschichte des Reichstages zu Speyer 1529, S. 268. 2?) An
lie Gesandten, 9. April, Bb. 111.