Objekt: Von 1520-1534 ([2. Band])

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24 „ungehorsamen Städte“. Als der Pfalzgraf Friedrich sie im 
Namen Ferdinands hart anfuhr, erklärte Sturm als Sprecher, 
dass die Anderungen getroffen wären, um Unruhen zu vermeiden 
und ohne Gewissensnot nicht wieder abzuthun sein; in allen 
zeitlichen Dingen sei man zum Gehorsam bereit. Der Pfalzgraf 
sprach die Erwartung des Königs aus, dass sie ihren Gehorsam 
bezeigen würden, Aber vorläufig waren die Städte noch einig. 
Als am 7. April von den ersten beiden Ständen die Vorlage 
angenommen wurde, beschlossen sie sofort eine Supplication, die 
am 8. überreicht wurde als „der ehrbaren und frommen Reichs- 
städte Bedenken auf des Ausschusses übergebenen Ratschlag“ 1). 
Es hiess darin, es gäbe kein besseres Mittel, Friede und KEinig- 
keit zu erhalten, als ein solches, wodurch keiner den anderen 
in seinem Glauben zwänge; deshalb hätten sie einmütig be- 
schlossen, nicht in die Aufhebung des Abschiedes zu willigen, 
den Artikel über die Wiedertäufer wolle man annehmen, aber 
die Worte von geistlicher Obrigkeit und Herkommen seien etwas 
disputierlich; es sei billig, gemäss des Abschiedes von 1526 
niemanden seiner Flecken, Zinsen und Renten zu berauben; die 
Türkenhülfe betreffend erklärte man offen, wenn die vorigen 
Artikel dermassen erledigt seien, dass einer neben dem andern 
im Reich in Frieden sitzen könne, so sei man erbötig zu helfen. 
Diese Petition wurde von der kaiserlichen Kommission ab- 
gewiesen als ordnungswidrig, da die Städte bereits im Aus- 
schusse vertreten seien; dort hätte ein Bedenken eingereicht 
werden müssen. Man liess die Worte der Vorlage über die 
Obrigkeit der geistlichen Gewalt weg und setzte dafür ein, dass 
niemand eines anderen Standes Unterthanen in Schutz nehmen 
sollte. Auch hiermit waren die Städte unzufrieden; sie fürch- 
teten, dass die Bischöfe die Pfarrer als Unterthanen ansehen 
würden, 
Den Anschlag der Türkenhülfe fand Nürnberg höchst be- 
schwerlich. Im Anschluss an Vorschläge und Verhandlungen 
der Städteboten schlug Nürnberg einen gemeinen Pfennig vor, 
der allein tür den Türkenkrieg verwandt werden sollte. Jede 
männliche Person über vierzehn, jede weibliche über zwölf Jahre 
sollte mit vier Kreuzern besteuert, die gleiche Abgabe von je 
hundert Gulden Besitz erhoben werden. Wenn das Geld nicht 
zu dem Türkenkriege verwandt würde, so sollte es gesammelt 
bleiben und im Fall der Überrumpelung eines Standes durch 
ainen andern gegen den Friedensbrecher gebraucht werden ?). — 
Da die Krise sich näherte. so wurden die (jesandten am 
1!) Jung, Geschichte des Reichstages zu Speyer 1529, S. 268. 2?) An 
lie Gesandten, 9. April, Bb. 111.
	        
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