Volltext: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (1. Band)

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Dritter Abschnitt. Der Geschäftsgang im Rat. 67 
dies nicht der Fall, so soll er, um unnütze Wiederholungen zu vermeiden, 
nur kurz erklären, welcher von den vorgetragenen Meinungen er sich an- 
schliefßse. Gewinnt die fragende Behörde den Eindruck, dafs alle Ansichten, 
die im Rat über das „Anbringen“ bestehen, hinreichend dargelegt sind, 
so kann sie von einer Einzelbefragung der noch nicht zu Worte ge- 
kommenen Ratsherren absehen und sofort zur Abstimmung schreiten. 
Dieses abgekürzte Verfahren ist jedoch nur bei minderwichtigen Sachen 
zulässig. Sobald es sich um Angelegenheiten von erheblicherer Bedeutung 
handelt, wird darauf gehalten, dafs jeder Stimmberechtigte durch eine 
mündliche Erklärung Stellung nimmt. Offenbar sollte dadurch das Gefühl 
der Verantwortlichkeit bei den einzelnen Ratsmitgliedern gehoben, und 
verhindert werden, dafs es nicht ging wie einst in Augsburg, wo für einen 
Beschlufs, der der Stadt zum Unheil gedieh, hinterher niemand gestimmt 
haben wollte, „und hatten doch“, wie Burkhard Zink sagt, „ihrer etwieviel 
‚m Rate gesessen!“ 
Jedes einzelne Votum wird, um den Votierenden vor Ungelegenheiten 
zu schützen, nach aufsen hin streng geheim gehalten. Vor Beginn der 
Umfrage müssen deshalb alle nicht zum Rate gehörigen Personen, sowie 
diejenigen. Ratsherren, die, als persönlich am Gegenstand der Beratung be- 
teiligt, zum Austritt verpflichtet sind, die Ratsstube verlassen. Wie be- 
gründet diese Vorsicht war, beweist der Umstand, dafs im Jahre 1467 
Michael Baumgartner bestraft werden mufste, weil er heimlicherweise die 
Namen derer auszukundschaften versucht hatte, welche an einer ihm un- 
günstigen Ratsentscheidung teilgenommen hatten. 
Die mit der Fragestellung beauftragte Behörde ist verpflichtet, die 
einzelnen Ratsherren in derselben Reihenfolge zu befragen, in der sie auf 
den beiden an den Wänden der Ratsstube entlanglaufenden Bänken sitzen. 
Dadurch erhält die Verteilung der auf diesen beiden Bänken vorhandenen 
Sitze, oder — wie man später sagte — die „Ratssession“ eine ganz be- 
sondere Bedeutung. Man legte nämlich im Interesse einer raschen Erledigung 
der Geschäfte Wert darauf, dafs immer diejenigen Männer, deren Meinung, 
zei es wegen ihrer politischen Einsicht, sei es wegen ihrer sozialen Macht- 
stellung am gewichtigsten in die Wagschale fiel, zuerst befragt wurden. 
Demgemäfs wurden gleich bei der Ratswahl die Ratsmitglieder von den 
Wählern in der Weise auf die einzelnen Sitze verteilt, dafs die angesehensten 
und erprobtesten die ersten, und die minder einflufsreichen ihrem Range 
nach die folgenden Plätze erhielten, ein Brauch, der natürlich wieder zur 
Folge hatte, dafs umgekehrt die Autorität des einzelnen Ratsherrn stieg, 
je näher er bei der jährlichen Neuausteilung der Sitze an den ersten 
Platz heranrückte.
	        
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