Rate
Terem
en
the
auch
An-
(ber
dere
och
«halb
(ern,
die
hren
nufs
in“
ıhen
ar.
‚ach
ıhr
at
OVP
Afs-
le.
AY-
et
„'N-
‚ne
mM-
11-
{as
an
Vo
118
(er
af
Dritter Abschnitt. Der Geschäftsgang im Rat. 67
dies nicht der Fall, so soll er, um unnütze Wiederholungen zu vermeiden,
nur kurz erklären, welcher von den vorgetragenen Meinungen er sich an-
schliefßse. Gewinnt die fragende Behörde den Eindruck, dafs alle Ansichten,
die im Rat über das „Anbringen“ bestehen, hinreichend dargelegt sind,
so kann sie von einer Einzelbefragung der noch nicht zu Worte ge-
kommenen Ratsherren absehen und sofort zur Abstimmung schreiten.
Dieses abgekürzte Verfahren ist jedoch nur bei minderwichtigen Sachen
zulässig. Sobald es sich um Angelegenheiten von erheblicherer Bedeutung
handelt, wird darauf gehalten, dafs jeder Stimmberechtigte durch eine
mündliche Erklärung Stellung nimmt. Offenbar sollte dadurch das Gefühl
der Verantwortlichkeit bei den einzelnen Ratsmitgliedern gehoben, und
verhindert werden, dafs es nicht ging wie einst in Augsburg, wo für einen
Beschlufs, der der Stadt zum Unheil gedieh, hinterher niemand gestimmt
haben wollte, „und hatten doch“, wie Burkhard Zink sagt, „ihrer etwieviel
‚m Rate gesessen!“
Jedes einzelne Votum wird, um den Votierenden vor Ungelegenheiten
zu schützen, nach aufsen hin streng geheim gehalten. Vor Beginn der
Umfrage müssen deshalb alle nicht zum Rate gehörigen Personen, sowie
diejenigen. Ratsherren, die, als persönlich am Gegenstand der Beratung be-
teiligt, zum Austritt verpflichtet sind, die Ratsstube verlassen. Wie be-
gründet diese Vorsicht war, beweist der Umstand, dafs im Jahre 1467
Michael Baumgartner bestraft werden mufste, weil er heimlicherweise die
Namen derer auszukundschaften versucht hatte, welche an einer ihm un-
günstigen Ratsentscheidung teilgenommen hatten.
Die mit der Fragestellung beauftragte Behörde ist verpflichtet, die
einzelnen Ratsherren in derselben Reihenfolge zu befragen, in der sie auf
den beiden an den Wänden der Ratsstube entlanglaufenden Bänken sitzen.
Dadurch erhält die Verteilung der auf diesen beiden Bänken vorhandenen
Sitze, oder — wie man später sagte — die „Ratssession“ eine ganz be-
sondere Bedeutung. Man legte nämlich im Interesse einer raschen Erledigung
der Geschäfte Wert darauf, dafs immer diejenigen Männer, deren Meinung,
zei es wegen ihrer politischen Einsicht, sei es wegen ihrer sozialen Macht-
stellung am gewichtigsten in die Wagschale fiel, zuerst befragt wurden.
Demgemäfs wurden gleich bei der Ratswahl die Ratsmitglieder von den
Wählern in der Weise auf die einzelnen Sitze verteilt, dafs die angesehensten
und erprobtesten die ersten, und die minder einflufsreichen ihrem Range
nach die folgenden Plätze erhielten, ein Brauch, der natürlich wieder zur
Folge hatte, dafs umgekehrt die Autorität des einzelnen Ratsherrn stieg,
je näher er bei der jährlichen Neuausteilung der Sitze an den ersten
Platz heranrückte.