— 786 —
sogar ein jährliches „Wartegeld“ von 28 fl. zu, mit der Verpflichtung
ihm, falls er seiner Hülfe, etwa im Lateinschreiben, bedürfte, gewertig
und eim Rath zu gefallen zu sein“. Man sieht, welcher Gunst sich
der Gelehrte bei den Häuptern des Stadtregimentes erfreute. War
ihm doch sogar nach dem Tode Hopel's (1533) die zweite Ratsschreiber⸗
stelle angebbten worden. Camerarius hatte sie ausgeschlagen, weil er
der Wissenschaft nicht untreu werden wollte. Nach seinem und Hesse's
Fortgang blieben nur noch Roting und Schoner an der mehr und
mehr verödenden Schule. Jener, als tüchtiger Lehrer gerühmt, ein
jovialer, mit glücklichem Humor begabter Mann, hatte sich in Nürnberg
verheiratet und mochte wohl wegen dieser Familienbeziehungen die ihm
liebgewordene Stadt nicht verlassen und Schoners mathematische Thätig—
keit fand in Nürnberg, das einst Regiomontan zu feinem Studiensitz
erwählt hatte, gewiß größere Anregung und auch Anerkennung, als ihr
sonst irgendwo in Deutschland zuteil geworden wäre. Die Lektur der
Mathematik wurde auch später immer wieder neu besetzt und es folgten
nach Schoners Tode (1547) noch Joachim Heller und Christian Heyden
(s. oben Seite 703).
Wie die mit so großen Erwartungen gegründete Schule später
nach Altdorf verlegt wurde, wie aus ihr die Universität entstand und
wie dann 1633 ein neues — das jetzige — Gymnasium wieder in
St. Ägidien gegründet wurde, davon werden wir später, wenn auch
nur kurz, zu handeln haben.
Kaiser Karl V. hatte auf den 21. Februar 1529 einen Reichstag
nach Speier ausgeschrieben, wo sich Nürnberg durch Christoph Kreß,
Christoph Tetzel und Bernhard Paumgärtner, denen noch der Syndikus
Michael von Kaden beigegeben war, vertreten ließ. In Speier drangen
die kaiserlichen Kommissarien vor allem darauf, daß der Speirer
Reichsabschied von 1526 für ungültig erklärt würde. Der zur Beratung
dieser Angelegenheit gewählte Ausschuß, in welchem die Katholiken
weitaus die Mehrheit bildeten, beschloß, daß diejenigen Stände, in deren
Lande die neue Lehre schon eingeführt sei, bis zu einem künftigen
Konzil sich aller weiteren Neuerungen enthalten, die übrigen aber ferner
bei dem Wormser Edikt verharren sollten. Bei Androhung von Acht
und Aberacht wurde verboten, einen geistlichen Stand seiner Obrigkeit,
Renten, Güter, Zinsen und Herkommen zu berauben, ein Artikel, durch
den u. a. auch Nürnberg in seinen Beziehungen zu dem Bischof von Bam—
berg schwer bedroht wurde. Der Reichstag nahm im Großen und Ganzen
die Proposition des Ausschusses an. Da hiemit jede fernere Ausbrei—
tung der evangelischen Lehre unmöglich geworden wäre, reichten die
evangelischen Stände gegen diesen Beschluß eine Protcstation ein, in⸗