Volltext: Die Nürnberger Reformation und das Recht der Reichsstädte Dinkelsbühl und Rothenburg ob der Tauber

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Finanzwesen 
7. Gefüälle. 
Gefällordnungen. Zur Erhebung gelangen der Malz- und Bieraufschlag und der 
Pflasterzoll. 
ÜUber die wesentlichsten Anderungen der Ordnungen für letztgenannte Gefälle ist in 
dem Verwaltungsbericht 1910 S. 427 ff. berichtet. 
Einhebung. Von der Aufschlagseinnehmerei, der Hauptstelle für die Einhebung 
der örtlichen Gefälle, waren 4250 (4347) Gefällpflichtige abzufertigen. 
Davon leisteten 1327 (1381) freiwillig Zahlung. 2923 (2 966) mußten gemahnt werden. 
Das Zwangsvollstreckungsverfahren mußte gegen 252 (324) Säumige durchgeführt werden. 
Die Aufschlagseinnehmerei vereinnahmte an: 
1912 1911 
192 149 186 876 
181 1388, 
193939 1892368, 
48738 46079, 
1345 13878, 
14746 14987, 
3269 31908, 
72720 584, 
7, 
455095 442 484 M 
Bieraufschlag. . 
60/0 Verwaltungskosten. * 
Pflasterzoll, einschließlich Einnahmen auf die Vorjahre 
Marktgebühren und Platzgeldern. — 
Obsthallenlagergebühren. — 
Ertrag der beiden Messen und des Christmarktes. 
Standgebühren in der Markthalle am Trödelmarkt 
Mahn- und Vollstreckungsgebühren. 
Portoersatzz. 
Gegen das Vorjahr mehr 12611 6. 
Wegen Zuwiderhandlungen gegen die Aufschlagsordnungen und die sonstigen orts— 
polizeilichen Vorschriften über die örtlichen Gefälle wurden von dem Gefällaufsichtspersonal 
ind der Schutzmannschaft 25 (25) Anzeigen erstattet. In 14 (24) Fällen handelte es sich 
um Hinterziehungen, in 11 (1) Fällen um einfache Zuwiderhandlungen. 
Die auf Grund dieser Anzeigen verhängten Geldstrafen beliefen sich auf 139 (79) 4. 
Davon wurden 60 (73) M einbezahlt, während in 1 (—) Fall Antrag auf Umwandlung 
der Geldstrafe in Haft gestellt werden mußte. 
Die einzelnen Geldstrafen betrugen in 14 (19) Fällen 125 M. in 6 (2) Fällen 
6210 A, in 1 Fall 47 . 
Von den 21 Angeschuldigten hatten 6 Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt. 
In den zur Verhandlung gekommenen Fällen wurden 4 Beschuldigte zu einer Geldstrafe 
von je 1 6 verurteilt, 2 Beschuldigte wurden freigesprochen. Ein Strafverfahren ist noch 
nicht beendigt. 
In 4 (9) Fällen wurde wegen Geringfügigkeit der entzogenen Beträge War— 
nungen erteilt. 
Gefällstellen und deren Besetzung. Die Zahl der Gefällstellen betrug im Berichts⸗ 
jahre 16. In Verwendung standen: 1 Gefälloberaufseher, 6 Einnehmerehepaare, 6 Einnehmer, 
7 Einnehmerinnen und 2 Ablöserinnen. 
Uber den Gesamtverkehr bei den Gefällstellen siehe die Nachweisung auf S. 513. 
Für Obst und Viktualien wurden 194 (290) Transportvorweise ausgestellt. 
Erträgnisse. Die Reinerträgnisse des Lokalmalz- und Bieraufschlages betrugen 
454 242 (438 749) MA, d. i. auf den Kopf der Bevölkerung 1,29 M, von der Reineinnahme 
an Gemeindeumlagen 4,47 040, An Aufschlagrückvergütungen für ausgeführtes Bier waren zu 
leisten 116856 (112 357) . 
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