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Schliesslich wurde der Entwurf mit verschiedenen
Abänderungen*) angenommen. Im darauffolgenden
Jahre (1872) ging auf Grund der von allen Grosslogen
erfolgten Zustimmungen aus dem bisherigen Gross-
meisterverbande der „Deutsche Grosslogenbund“
hervor, der übrigens, wie uns allen bekannt ist, die
auf ihn gesetzten Erwartungen nach der Richtung
einer innigeren Vereinigung der deutschen Maurerei
nicht erfüllt hat und in den letzten 2 Jahren infolge
der bekannten Vorkommnisse ein vollständiges Brach-
feld vorstellte.
Eine Prüfung der innerhalb des Verbandes der
Grossloge geübten Rituale, über welche Br. Karl Kolb
eingehende Gutachten ausgearbeitet hatte, wurde mit
Hinweis auf die seit 1868 in der Grossloge ver-
Jassungsmässig bestehende Ritualfreiheit als ungesetz-
lich abgelehnt. Die Rituale, deren vergleichendes
Studium sehr empfehlenswert erscheint, sind dem
Grosslogenprotokolle vom 22. Oktober 1871 beige-
geben. Sie rühren von den Brrn Aug. Ficke (Frei-
burg), Puschkin (Professor in Bayreuth), Bluntschli,
Redlich (Grosssekretär) und Findel, damals Mitglied
der Loge in Hof, her.
Der Grosslogenversammlung vom Jahre 1871 lag
auch ein wiederholter Antrag der „irregulären Ver-
bindung“ „Licht, Liebe, Leben“ in Erlangen um
Anerkennung und Aufnahme in den Sonnenlogenbund
vor. Br. Ollesheimer, der, wie schon bemerkt, den
Brrn dieser Verbindung freundlich gesinnt und schon
seit einiger Zeit eine Versöhnung zwischen dieser
*}) Siehe Protokoll der Grosslogenversammlung vom Jahre 1871.
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