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Loge hatte die Brr Wassmuth, Ollesheimer, Kolb und 
Fuchs als Abgeordnete gewählt. 
Zur Beratung stand der Antrag des Brs Bluntschli, 
die Grossloge möge sich bereit erklären, dem Ver- 
bande der deutschen Grosslogen beizutreten und zu 
einer Bundesgrossloge mitwirken, welche 
1) die nationale Gemeinschaft der deutschen Logen 
sichert und belebt, 
2) der deutschen Maurerei eine einheitliche Vertretung 
bei den auswärtigen Grosslogen verschaffe und 
3) den einzelnen deutschen Grossiogen die Freiheit 
der Bewegung je nach ihrer Sitte und Ansicht 
gewährleiste. 
Als geeignete Grundlage für die zu schaffende 
Bundesgrossloge möge der Entwurf des Grossmeister- 
tages (1868 gegründet) zu Frankfurt a./M. vom 28. Mai 
1871 erkannt werden. Die längste Debatte rief der 
8 3 des Entwurfs hervor, der die Anerkennung der 
Autonomie der sämtlichen Grosslogen und ihrer 
Systeme verlangte. Gegen diese Fassung wendete 
sich nach dem Br. Schneider von Mannheim besonders 
Br. Ollesheimer, der auf die Konsequenzen der Aner- 
kennung des christlichen Prinzipes hinwies. Der 
Antrag des Brs Schneider: „die bisher bestandenen 
konfessionellen Unterschiede hören mit Abschluss 
dieses Vertrages auf‘ wurde zwar nicht angenommen, 
doch der Zusatz „und ihrer Systeme‘ gestrichen und 
durch die beschränkenden Worte ersetzt: „soweit nicht 
durch gegenwärtiges Statut gewisse Beschränkungen 
aufgelegt werden‘. 
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