Volltext: Geschichte der Loge Zur Wahrheit u. Freundschaft in Fürth

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Ich glaube auch, dass der Israelite keinen Anstoss daran 
finden wird, sich auf das E. J. verpflichten zu lassen. Es 
ist mir nicht bekannt, wäre aber gewiss sehr interessant, 
mit Bestimmtheit zu wissen, in welcher Art die Ver- 
pilichtung der Juden in Frankfurt a. M. und an andern 
Orten geschiehet. 
3) Da das christliche Prinzip in der Loge gewiss immer als 
vorwaltend erkannt werden will, so halte ich die Be- 
stimmung für notwendig, dass die Stellen des M. v. St.. 
des dep. M., des 1. und II. Aufs. von Israeliten nicht ver- 
waltet werden können“. 
Br. Konr. Gebhard aber spricht sich jolgender- 
massen aus: 
I) „Der Freimaurerorden ist ein Bund der Humanität. Als 
solcher hat er blos mit dem Menschen, nicht aber mit 
dessen Religionsbekenntnis zu thun. Daher heisst es 
auch in den old charges: 
Lasset eines Menschen Religion sein welche sie wolle, 
so ist er vom Orden nicht ausgeschlossen, wenn €I 
nur an den gr. B. d. W. glaubt und die Pflichten der 
Moralität übt. 
(Let a man’s religion or mode of worship be what 
it may, he is not excluded from the order, provided 
he believe in the gr. A. of h. a. e. and practise the 
saved duties of morality.) 
Da also Humanität und uraltes Gesetz des Ordens im 
Einklange sind, so spreche ich mich für die Aufnahme 
der Juden als Freimaurer aus, 
In sonderbarem Widerspruch mit dem Geist des Bundes 
ist die Bestimmung unsres Grundvertrages $ 411, a, nach 
welcher der Aufzunehmende irgend einer im Staate ge- 
duldeten christlichen Religions-Confession zugethan 
sein soll. Ich beantrage daher, dass die angeführte Ge- 
zsetzesstelle folgende Fassung erhalte: 
„der Aufzunehmende soll christlicher oder mosaischer 
Relisvion sein“. 
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