Objekt: Die Nürnbergische wohl unterwiesene Koechin welche so wohl an Fleisch- als Fast-Tägen, zu geschickter Bereitung wohlschmeckender Speisen deutliche Anweisung giebt (Zweyter Theil)

606 Von eingemachten Fruͤchten 
lein hinein, laßetes also vier oder fuͤnff Tage lang 
stehen, seyhet die Bruͤh wieder herab, und siedet 
selbige nochmahl, bis sie dick wird, gießet sie sos 
dann noch einmahl daruͤber; wolte fie aber mit der 
Zeit anlauffen, kan sie von neuem uͤbersotten wer⸗ 
den. 
Oderꝛ 
Streiffet schoͤne Johannesbeerlein ab, die 
nicht gar groß sind, presset den Saft davon durch 
ein Tuch, und laßet ihn fast eine halbe Stunde lang 
sieden, ehe man den Zucker daran thut; tnehmet 
aber zu einem halben Pfund Saft ein Pfund Zucker 
laßet ihn also fort sieden, verfaumet selbigen, daß 
er schoͤn hell wird, und auf einem Teller, wie ein 
anderer Saft gestehet. Leget denn die Ribes- oder 
Johannesbeerlein, zusamt den Straͤußlein also 
gleich hinein in den Saft, und laßet selbige ein we⸗ 
nig damit sieden, bis sie nur etwas einschrumpffen 
wollen; leget solche dann warman einen Tiegel, 
laßet sie erkalten, und setzet sie wohl zugebunden/ 
in Verwahrung.. 
Ribes⸗ oder Johannesbeerlein einzumachen 
noch anderst ·... 
Laͤutert fuͤnf Viertel⸗Pfund Zücker; laßet ihn 
ein wenig abkuͤhlen, leget ein Pfund zeitige und ge— 
saͤuberte Traͤublein darein, laßet selbige ferner ganß 
gemach sieden, bis sie gestehen, und schuͤttet es dann 
in einen Tiegel oder Glaßh ẽ·.. 83 
Ri⸗ 
9. 
3. 
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