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8 28, Breslau.
In Breslau Hatte fich die Inftitution der Älteften der Kauf-
mannjQaft *) entwidelt, die wir au in Nürnberg und Ham-
burg angetroffen Haben. m Kahre 1672 erklärten die Ratmanne
der Stadt Breßlau, daß fie auf Anfuchen der Kaufmannfaft zur
Berhütung vieler Streitigkeiten eine Wechfelordnung gegeben Haben,
als deren XXV. Beftimmung erfheint: Wenn fich einige Differenzen
wegen der Wechfel ereignen, welche unter den Parteien {ebit nicht
beglihen werden fönnten, fo follen folcdhe, um weitläufige Prozeffe
zu verhüten, den Kaufmannsälteften zu {Ölicten oder, nachdem die
Sache von Importanz, mehreren unparteiifhen Handelsleuten Zu=
glei al Kompromifjaren zu entfdheiden übergeben werden. Wenn
aber ein Zeil auf ein Kompromiß einzugehen Bedenken trüge und
die Sache au durch arbitri nicht vermittelt werden Fönnte, foll die
Sade un8 als der Obrigkeit vorgetragen und per Processum sum-
marium mündlig ohne Schriftiwechjel {AOleunigft auSgemacht und
geendigt werden ?),
€ war daher der ordentliche jummarijde Gerichtaftand des
Rats für folde Wechfelfachen gegeben (Ghnlidh wie in Nürnberg)
mit borhergehendem Verfuch einer Einiqung dur die Älteften oder
durch Schiedsrichter.
Sriedridh der Große, weldher den Plan Hatte, in dem er
oberten Breslau große Mefjen einzurigten und den Leipzigern
Konkurrenz zu machen, fuchte ein volljtändiges Handelsgericht ins
Veben zu zufen?®). Auf die „Neflexions und wohlgemeinte Erinne-
tungen der geordneten Kaufmannsältejten, waß bei den bahier in
Breslau zu eftablierenden Mefjfen zu obferbieren fein möchte“, vom
13, Juni 1742, entjtand die Meß- und Handelsgerichtsordnung vom
22. Dezember 1742, vom Kriegsrat Hagen entworfen.
Danach follten diejenigen fremden Kaufleute, die ihre Trafiquen
von einer Mefje zur andern Kontinnieren, in eine YMatrikel ein
gerieben werden und eine Repräfentanz von 10 Leuten für beide
Mefjen des Jahres wählen. Diefe haben alles, was den Meß-
verfeht betrifft, zu beraten und ihre Wüniche den Behörden vor-
*) Marperger, Schlefiiher Kaufmann 1714. S. 210. Diefelben erteilen
auch vielfach Barere,
?) Aönigken, der Stadt Seipzig Wechfjelordnung 20., 1712. S. 243,
Bed a. a. DO. S, 395.
3) Dr. Ed. Cauer, Zur Sejhichte der Breslauer Mefie. Zeitfdhrift des
Berein8 f. Sefdhichte u. Altertum Schlefiens Bd. V S. 70. 222.