Metadaten: Verhandlungen der ... Wanderversammlung Bayerischer Landwirte zu Nürnberg vom 12. bis 15. Mai 1895 (32. (1895))

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versicherungsgesetzes, die Form der Beitragsentrichtung durch 
Markeneinkleben, nicht nur durch Jahre hindurch vor der Ein— 
führung des Gesetzes in vielen, auf freiwilligen Beitritt gegrün— 
deten Hilfskassen eingeführt war, sondern daß die schwedische 
Regierung im Jahre 1894 der Volksvertretung einen Gesetzentwurf, 
betr. Versicherung behufs Gewährung einer Pension bei dauernder 
Erwerbsunfähigkeit, vorgelegt hat, der ebenfalls die Entrichtung 
der Beiträge durch Einkleben der Pensionsmarken in das Vensions⸗ 
buch vorgesehen hat. 
Es mangelt mir die Kenntnis, ob und inwieweit dieser 
Entwurf inzwischen Gesetz geworden ist, es ist aber doch jedenfalls 
bezeichnend, daß sich die schwedische Regierung durch die „schlechten 
Erfahrungen mit dem Markenkleben in Deutschland“ nicht hat 
abschrecken lassen. So schlimm als sie gemacht wird, ist auch die 
„Kleberei“ gar nicht, und wenn die auch für den mittleren und 
kleineren Unternehmer ganz erheblich fühlbare finanzielle Be— 
lastung nicht wäre, so würde die — wenigstens was Franken an— 
belangt — künstlich auf das Land getragene Agitation gegen das 
„Klebegesetz“ gar keinen Boden gefunden haben. Im übrigen 
könnte ja die Kleberei gerne abgeschafft werden, wenn etwas 
besseres an die Stelle gesetzt werden könnte, aber vorläufig kann 
ich mich noch nicht zu der Ansicht bekehren, daß die Anmeldung 
jedes Arbeiters bei der Ortspolizeibehörde, die Ausstellung von 
Arbeitsbescheinigungen und die Führung von Lohnlisten, wie sie 
von einer Seite vorgeschlagen sind, wesentlich einfacher wäre, 
ganz abgesehen davon, daß dann noch gar keine Kontrolle über 
die Entrichtung der Beiträge des Arbeitgebers und Arbeiters vor— 
handen ist, soferne man nicht mit dem Prinzipe der Entrichtung 
von Beiträgen durch den Arbeiter überhaupt brechen will, von 
der vielfach zweifelhaften Zuverlässigkeit derartiger Arbeitsbeschei— 
nigungen ganz zu schweigen. 
Viel bedenklicher als das Markenkleben überhaupt erscheint, 
wie bereits oben bemerkt, die drohende Verschiedenheit des Marken— 
wertes nach den einzelnen Versicherungsanstalten, und hier thut 
Abhilfe dringend not. Vielleicht könnte hier schon dadurch etwas 
geholfen werden, daß ortsüblicher Taglohn und Jahresarbeits— 
verdienst genau nach den thatsächlichen Verhältnissen festgesetzt 
und infolge hiervon einzelne Arbeiterkategorien in höhere Lohnklassen
	        
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