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den „gemeinen Kasten“ (Stadtkämmerei). Dadurch, dass die zur
Unterhaltung der Messen ursprünglich bestimmten Stiftungen zu
nichtkirchlichen Zwecken verwendet wurden und dadurch, dass die
Zinnahmen der bisherigen Pfründebesitzer in Folge der Abnahme
ler Mess-Stipendien sich verringerten, kamen mehrere kleinere
Kirchen (ehemalige Messkapellen) auch ausser Gebrauch, z. B.
lie Kirche in der Altstadt bei Bayreuth, die heilige Kreuzkirche
in der Kulmbacher Strasse und die Leonhardskirche im Neuen-
wege zu Bayrenth, die mit der Zeit abgebrochen wurden. Ihr
Baumateriel diente zur Erbauung von Brücken, Schulen und
anderen Gebäuden,
In Helmbrechts, Arzberg, Leuten wurden einige Stiftungen
Mirs Stadtbauwesen, in Kirchenlamitz zur Errichtung eines Brunnens
und Brauhauses, in Thiersheim gleichfalls zum Bau eines Brau-
jauses, in Münchberg zur Pflasterung der Strassen und Aus-
besserung der Stadtmauer verwendet.
So gross aber auch alle die Fehler Georgs sind, so ungerecht
wäre es, ihn der Heuchelei zu bezichtigen, wie es nach dem
Vorgange des bereits genannten Lang zur Zeit alle ultramontanen
Geschichtsschreiber thun.
Durch die Sekte der Wiedertäufer ist die gesetzliche
Sinführung von Tauf- bezw. Geburtsregistern veranlasst
vorden, Eine der ersten Verordnungen des Markgrafen Georg
ws dem Jahre 1533 lautet: „Die Kapläne und Kirchendiener
ollen alle Kinder, so zur Taufe gebracht werden, in ein be-
'onderes Buch einschreiben, damit die Taufe nötigenfalls gegen
lie Wiedertäufer und sonstige Irrlehrer nachwewiesen werden
zönne.“
Aber zur allgemeinen Einschreibung kam es nicht; denn die
wirrenvollen Zeiten des Markgrafen Albrecht Alcibiades hrachten
lie Sache in Vergessenheit, Deshalb sind auch nur wenige
Kirchenregister vorhanden, welche so weit zurückreichen.
Vor Einführung der kirchlichen Register war eine urkundliche
Altersbestimmung nur bei Personen von vornehmer Abkunft
üblich, inden: bei den Ritterfamilien wegen der gesetzlichen Erb-
“olge die Geburt eines jeden Sprösslings durch eine Anzahl Tauf-
zeugen festgestellt wurde. Bei den anderen Ständen aber war
die Ermittelung des wahren Lebensalters eines Menschen meist
mit Schwierigkeiten verbunden. Hier wurden den mutmasslichen
Altersbestimnmungen in der Regel allgemeine Unglückszeiten, die
der damals lebenden Generation noch unvergessen waren, zn
Grunde gelegt, Der sögenannte bayerische Krieg in den Jahren
1504—1507 setzte die Familien allenthalben in Trauer. Danach
berechneten die Leute aus der ersten Hälfte des 16, Jahrhunderts
ihr Alter z, B. eine Witwe Namens Wagner aus Kornbach (im
Fichtelgebirg), die 1565 im Alter von 94 Jahren starb. Nicht