Objekt: Markgrafen-Büchlein

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den „gemeinen Kasten“ (Stadtkämmerei). Dadurch, dass die zur 
Unterhaltung der Messen ursprünglich bestimmten Stiftungen zu 
nichtkirchlichen Zwecken verwendet wurden und dadurch, dass die 
Zinnahmen der bisherigen Pfründebesitzer in Folge der Abnahme 
ler Mess-Stipendien sich verringerten, kamen mehrere kleinere 
Kirchen (ehemalige Messkapellen) auch ausser Gebrauch, z. B. 
lie Kirche in der Altstadt bei Bayreuth, die heilige Kreuzkirche 
in der Kulmbacher Strasse und die Leonhardskirche im Neuen- 
wege zu Bayrenth, die mit der Zeit abgebrochen wurden. Ihr 
Baumateriel diente zur Erbauung von Brücken, Schulen und 
anderen Gebäuden, 
In Helmbrechts, Arzberg, Leuten wurden einige Stiftungen 
Mirs Stadtbauwesen, in Kirchenlamitz zur Errichtung eines Brunnens 
und Brauhauses, in Thiersheim gleichfalls zum Bau eines Brau- 
jauses, in Münchberg zur Pflasterung der Strassen und Aus- 
besserung der Stadtmauer verwendet. 
So gross aber auch alle die Fehler Georgs sind, so ungerecht 
wäre es, ihn der Heuchelei zu bezichtigen, wie es nach dem 
Vorgange des bereits genannten Lang zur Zeit alle ultramontanen 
Geschichtsschreiber thun. 
Durch die Sekte der Wiedertäufer ist die gesetzliche 
Sinführung von Tauf- bezw. Geburtsregistern veranlasst 
vorden, Eine der ersten Verordnungen des Markgrafen Georg 
ws dem Jahre 1533 lautet: „Die Kapläne und Kirchendiener 
ollen alle Kinder, so zur Taufe gebracht werden, in ein be- 
'onderes Buch einschreiben, damit die Taufe nötigenfalls gegen 
lie Wiedertäufer und sonstige Irrlehrer nachwewiesen werden 
zönne.“ 
Aber zur allgemeinen Einschreibung kam es nicht; denn die 
wirrenvollen Zeiten des Markgrafen Albrecht Alcibiades hrachten 
lie Sache in Vergessenheit, Deshalb sind auch nur wenige 
Kirchenregister vorhanden, welche so weit zurückreichen. 
Vor Einführung der kirchlichen Register war eine urkundliche 
Altersbestimmung nur bei Personen von vornehmer Abkunft 
üblich, inden: bei den Ritterfamilien wegen der gesetzlichen Erb- 
“olge die Geburt eines jeden Sprösslings durch eine Anzahl Tauf- 
zeugen festgestellt wurde. Bei den anderen Ständen aber war 
die Ermittelung des wahren Lebensalters eines Menschen meist 
mit Schwierigkeiten verbunden. Hier wurden den mutmasslichen 
Altersbestimnmungen in der Regel allgemeine Unglückszeiten, die 
der damals lebenden Generation noch unvergessen waren, zn 
Grunde gelegt, Der sögenannte bayerische Krieg in den Jahren 
1504—1507 setzte die Familien allenthalben in Trauer. Danach 
berechneten die Leute aus der ersten Hälfte des 16, Jahrhunderts 
ihr Alter z, B. eine Witwe Namens Wagner aus Kornbach (im 
Fichtelgebirg), die 1565 im Alter von 94 Jahren starb. Nicht
	        
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