Volltext: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (2. Band)

5592 Fünfter Teil. Die öffentlichen Ausgaben von 1431 bis 1440. 
etlichen Gefangenen, nämlich von einem Mann und seiner Wirtin, denen 
man je ein Ohr von Dieberei wegen abschnitt, und das man auch dem 
Bader zu Arztlohn und Kostgeld für sie gab“; IX: 17% ß „von dem 
Joh. Stal, Schreiber zum Gostenhof, der wegen Dieberei in das Loch ge- 
kommen war, und den man zwei Jahre aus der Stadt verwies“. R38VI: 
5’h % „von Hansen Hirten, als man den von Dieberei wegen rechtfertigte“; 
XI: 7 ß 1% „als man dem Büttel Hansen Hartlieb die Augen ausstach, 
weil er versucht hatte, der von Nürnberg Leute zu verraten und hinzu- 
geben“. R39IMI: 4% 6 ß „das Heinrich Faust gekostet hat, den man um 
seiner Unthat willen von hinnen wies“; VI: 10% 12 £ „das der Pezlein 
gekostet hat, der von Mörderei wegen hier gerechtfertigt wurde“. R40IV: 
5&% 8 ß 6 hl „vom Georg von Rothenburg, der sieben Wochen im Loch 
:ag, und dem von seiner Dieberei wegen beide Ohren abgeschnitten 
wurden“; IV: 9% 3 ß „vom Georg Koch aus Schlesien, der zu St. Jakob 
beim Deutschen Hause gefangen und am Freitag nach Bonifacii um seiner 
Dieberei willen hier gerechtfertigt wurde“. 
Dem Lochhüter und Züchtiger. R31IX: 1% 1ß 4hl „von dem 
Dickshaut, der elf Tage im Loch lag, und den man mit Gerten ausschlug“. 
R34IV: 1&% 2 ß 8 hl „von einem Fleischhackerknecht von Pegnitz , dem 
man beide Ohren abschnitt von Dieberei wegen“. R35XIV: 14% ß „von 
etlicher Gefangener wegen im Loch“; XIII: 12 % 10hl „de opere suo 
im Loch von zwei Frauen“. R381II: 1% 1% „de opere suo von des 
Haberstrohs Tochter, die man durch die Stirn brannte, und der man die 
Stadt auf ewig verbot“; XI: 1# 16% £ „von Ellen Schreinerin, das sie 
elf Tage im Loch verzehrte und dafür, dafs man sie durch die Stirn 
brannte. Act. fer. 4. a. Barbarae“. 
Dem Lochhüter zu Atzgeld und dem Züchtiger de opere suo. R31XIV: 
12 £ 8 hl „von einem, der die Deutschherren bestohlen haben sollte, was 
man doch an ihm nicht fand“. R34VII: 2% 6 ß 2hl „von Hans von 
Ambergs, des Taschners, Wirtin, der man wegen Zauberei einen Zipfel 
aus der Zunge schnitt“; VII: 15 %ß 2 hl „von einer Frau, die Pfauen 
gestohlen hatte“; XI: 2 13% £ „im Loch und dafür, dafs er einen 
lurch die Stirn brannte, der drei Töchtern die Ehe versprochen hatte, 
ınd auch dafür, dafs man einen Knaben wegen Dieberei mit Gerten 
ausschlug“. R835I: 2 4% 13 ß „von einem, der zu Rotenhanen ge- 
fangen ward wegen Mörderei, des er unschuldig war, weshalb er wieder 
ledig wurde“. R37XIV: 2% &% 2% ß „von einem Weibsbild, die einen 
Meineid geschworen hatte, der man deshalb die Finger abhieb und sie 
dann heilte“. R40V: 18 % „von einem Schreiber, genannt Heinricus 
Bamberger, den man hier mit Gerten aushieb wegen der Unzucht, die
	        
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