5592 Fünfter Teil. Die öffentlichen Ausgaben von 1431 bis 1440.
etlichen Gefangenen, nämlich von einem Mann und seiner Wirtin, denen
man je ein Ohr von Dieberei wegen abschnitt, und das man auch dem
Bader zu Arztlohn und Kostgeld für sie gab“; IX: 17% ß „von dem
Joh. Stal, Schreiber zum Gostenhof, der wegen Dieberei in das Loch ge-
kommen war, und den man zwei Jahre aus der Stadt verwies“. R38VI:
5’h % „von Hansen Hirten, als man den von Dieberei wegen rechtfertigte“;
XI: 7 ß 1% „als man dem Büttel Hansen Hartlieb die Augen ausstach,
weil er versucht hatte, der von Nürnberg Leute zu verraten und hinzu-
geben“. R39IMI: 4% 6 ß „das Heinrich Faust gekostet hat, den man um
seiner Unthat willen von hinnen wies“; VI: 10% 12 £ „das der Pezlein
gekostet hat, der von Mörderei wegen hier gerechtfertigt wurde“. R40IV:
5&% 8 ß 6 hl „vom Georg von Rothenburg, der sieben Wochen im Loch
:ag, und dem von seiner Dieberei wegen beide Ohren abgeschnitten
wurden“; IV: 9% 3 ß „vom Georg Koch aus Schlesien, der zu St. Jakob
beim Deutschen Hause gefangen und am Freitag nach Bonifacii um seiner
Dieberei willen hier gerechtfertigt wurde“.
Dem Lochhüter und Züchtiger. R31IX: 1% 1ß 4hl „von dem
Dickshaut, der elf Tage im Loch lag, und den man mit Gerten ausschlug“.
R34IV: 1&% 2 ß 8 hl „von einem Fleischhackerknecht von Pegnitz , dem
man beide Ohren abschnitt von Dieberei wegen“. R35XIV: 14% ß „von
etlicher Gefangener wegen im Loch“; XIII: 12 % 10hl „de opere suo
im Loch von zwei Frauen“. R381II: 1% 1% „de opere suo von des
Haberstrohs Tochter, die man durch die Stirn brannte, und der man die
Stadt auf ewig verbot“; XI: 1# 16% £ „von Ellen Schreinerin, das sie
elf Tage im Loch verzehrte und dafür, dafs man sie durch die Stirn
brannte. Act. fer. 4. a. Barbarae“.
Dem Lochhüter zu Atzgeld und dem Züchtiger de opere suo. R31XIV:
12 £ 8 hl „von einem, der die Deutschherren bestohlen haben sollte, was
man doch an ihm nicht fand“. R34VII: 2% 6 ß 2hl „von Hans von
Ambergs, des Taschners, Wirtin, der man wegen Zauberei einen Zipfel
aus der Zunge schnitt“; VII: 15 %ß 2 hl „von einer Frau, die Pfauen
gestohlen hatte“; XI: 2 13% £ „im Loch und dafür, dafs er einen
lurch die Stirn brannte, der drei Töchtern die Ehe versprochen hatte,
ınd auch dafür, dafs man einen Knaben wegen Dieberei mit Gerten
ausschlug“. R835I: 2 4% 13 ß „von einem, der zu Rotenhanen ge-
fangen ward wegen Mörderei, des er unschuldig war, weshalb er wieder
ledig wurde“. R37XIV: 2% &% 2% ß „von einem Weibsbild, die einen
Meineid geschworen hatte, der man deshalb die Finger abhieb und sie
dann heilte“. R40V: 18 % „von einem Schreiber, genannt Heinricus
Bamberger, den man hier mit Gerten aushieb wegen der Unzucht, die