Volltext: Sammelhandschrift – Nürnberg, STN, Cent. VI, 43d

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fränkischen Besitzungen, namentlich auch Abenberg, 
und die andere die schwäbische Grafschaft Zollern er- 
hielt, muss als richtig anerkannt werden, da es sich 
fact?sch so zeigt, obgleich die Theilungsurkunden leider! 
noch nicht zu ermitteln gewesen sind. Hier ist hin- 
fort nur von der fränkischen Linie die Rede, 
da die schwäbische in einer besondern Untersuchung 
und Darstellung folgen wird. 
Seine Tochter Sophia (so benannt nach der Gross- 
mutter Sophia, Gräfin v. Retz), verehelicht mit dem Gra- 
fen Conrad von Freiburg, ist schon erwähnt worden 
(S. 66); obgleich in der päpstlichen Urkunde von 1248 
„Friedrich Graf von Zollern“ genannt ist, so ergibt 
doch der Zusammenhang der Genealogie, dass Burg- 
graf Friedrich II. gemeint sel. 
Ausserdem scheint er nur Einen Sohn, seinen Nach- 
folger, Conrad IL, gehabt zu haben. 
Conrad IF, (1218 — 1260). 
Dass er ein Sohn Friedrichs IL gewesen, lässt 
sich durch die Urkunde über die Veräusserung der 
Burg Abenberg vom Jahre 1296 beweisen. Der Ver- 
käufer war Conrad IL, jüngerer Sohn Conrads IL, 
und sagt ausdrücklich, dass er Abenberg, Schloss und 
Stadt, von seinen Erzeugern her, also von Vater und 
Grossvater, erhalten habe. ® 
Friedrich ILL -+ 1218, 
ux. Maria c, d. Abenberg 
Conrad Il. ++ 1260 
Conrad MI. 
% Die Worte Jauten “castrum nostrum et oppidum Abenberg — cum 
omni jurisdictione et honore, quo nos et progenitores nostri ea pos- 
sedimus ab anliquo.
	        
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