Besondere Fürsorge und Wohlfahrtspflege.
An Stelle der eingegangenen Wohlfahrtsblätter erscheinen seit J. April 1924 die Mit
teilungen der Zentrale des städtischen Wohlfahrtsamtes, welche zumeist menatlich ẽweimal
herausgegeben werden. Sie gehen sämtlichen ehrenamtlichen und berufsmäßigen Fürsorge—
organen zu.
wssueksfürsorge. Der erste Versuch mit der Familienfürsorge in Nürnberg geht ins
Jahr 1921 zurück. Damals wurde in dem für sich ziemlich abgeschlossenen Vorortsgebiet der
Siedlungen J, II und Ziegelstein eine Fürsorgerin stationiert, die dort zugleich Säuglings- und
Kleinkinderfürsorgerin, Schulschwester, Jugendpflegerin, Wohnungspflegerin, Armenhelferin
usw. war. Nachdem dieser Versuch gelungen war, folgte 1922 die Einrichtung der Bezirks—
fürsorge in Mögeldorf-Ludwigsfeld. Hier wurden zwei Bezirke gebildet und je mit einer
Bezirksfürsorgerin und einer Helferin besetzt, die in enger Verbindung mit der dort ebenfalls
neuerrichteten Nebenstelle Ost des Wohlfahrtsamtes — dem jetzigen Kreisamt — arbeiteten.
Einige Zeit später folgte Nordost mit 3 Distrikten sowie Eibach und später West. Inzwischen
waren auch besondere Kurse veranstaltet worden, um das Personal der Spezialfürsorge auf
die vielseitigeren Aufgaben der Familienfürsorge vorzubereiten. Eine weitere schrittweise
Ausbreitung der Familienfürsorge war geplant. Angesichts der immer steigenden Notstände
der Inflationszeit ließ sich aber das Nebeneinander von Spezialfürsorge und Familienfürsorge
nicht mehr aufrechterhalten und so wurde dann am 1. Februar 1924 die Familienfürsorge
nuch in Süd, Nord und in der inneren Stadt eingeführt. Im Laufe des Berichtsjahres hat
iie sich weiter befestigt.
Die Familienfürsorgerin ist in erster Linie ein Organ der städtischen Jugendwohlfahrts—
oflege und der Gesundheitsfürsorge. Soweit sie aus einem dieser Gesichtspunkte in einer
Familie tätig wird, ist sie zugleich auch Organ der wirtschaftlichen Fürsorge und vertritt die
betreffende Sache im Bezirksfürsorgeausschuß, dem sie als stimmberechtigtes Mitglied angehört.
Zu den wesentlichen Aufgaben der Familienfürsorgerin gehört neben der häuslichen Betreuung
ihrer Schützlinge die Mitarbeit in der Mutterberatungsstelle, die Abhaltung von Sprech—
stunden, Schulbesuche und die Fühlung mit dem Schularzt — diese wird auch durch die Schul⸗
arztassistentin vermittelt — und Pflege guter Beziehungen zu den ehrenamtlichen Organen
und zu den Organen der freien Liebestätigkeit. Mehrfach haben sich die Fürsorgerinnen auch
noch auf dem Gebiet der Familienfürsorge im weiteren Sinn betätigt, indem sie Jugend—
büchereien und Spielkreise ins Leben riefen und Mütterabende veranstalteten.
Die Familienfürsorge gliedert sich in 27 Bezirke, die denen der wirtschaftlichen Fürsorge
genau entsprechen. In Ziegelstein und Eibach ist je eine Bezirksfürsorgerin allein tätig, im
übrigen arbeitet je eine Bezirksfürsorgerin mit einer Helferin zusammen. Der Vorortsbezirk
Buch wird durch die Fürsorgerinnen eines benachbarten Stadtbezirkes mitversehen.
Bei Ausdehnung der Bezirksfürsorge auf das ganze Stadtgebiet wurden einheitliche
Richtlinien für die Tätigkeit der Bezirksfürsorgerinnen erlassen. Im Verlauf des Geschäfts—
jahres haben sich aber eine ganze Reihe von Aenderungen ergeben. Eine neue Dienstanweisung
für die Fürsorgerinnen ist in Vorbereitung, ebenso ist geplant, eine einheitliche Bezirks⸗
fürsorge-Statistik durchzuführen.
Im Berichtsjahr wurden 8 Bezirksfürsorge-Konferenzen veranstaltet. Dabei wurden
Fragen aus verschiedenen Fürsorgegebieten besprochen, außerdem auch Fragen betreffend die
Organisation der Bezirksfürsorge und ihre Zusammenarbeit mit anderen Stellen behandelt.
Neben der Familienfürsorgerin sind auch weiterhin Spezialfürsorgeorgane tätig, so die
Polizeipflegerinnen für sittlich schwer gefährdete Frauen und Mädchen und die Jugendpfleger
für schwierigere größere Burschen, sie sind aber gehalten, nur im Benehmen mit der zuständigen