defelben, »Unferes Herrgotts Schwager«, gedichtet in Georg Schillers
Hofton, ift in zwei Handfchriften erhalten, was von größerer Beliebt-
heit diefes recht verfänglichen Liedes zeugt!°). Ein paar andere
interefieren durch ihre Beziehungen zu Ambrofius Öfterreichers
theatralifcher Thätigkeit. Sie find als »Vorgefang im Spiele be-
zeichnet und von 1560 und 1564 datiert *!). Das eine derfelben,
in der Grundweife Frauenlobs abgefaßt, beginnt:
Erbar furfichtig weis vnnd Ehrnuefte
Ehrlichen lieben gefte
wir wunfchen euch ein Seligs Neues Jar
Aus Vergunft eines Ehrnvefte rate
diefer löblichen fatte
Allhie haben wir fur gnommen Zware —
Zu diefer Zeitt
Nach gewonheidt
In Teutfcher Sprach
Etliche Schön Comedi zu halden
Aus den Buchern der Alten
hiftori Als Ir werdt hören hernach — 1I2\
Leider ift uns keine Andeutung darüber erhalten, welche Stoffe
von Ambrofius Öfterreicher und feiner Gefellfchaft zu theatralifcher
Aktion gewählt, welche Stücke von ihnen aufgeführt worden find. Nur
daß auch er neben Jörg Frölich und Veit Feffelmann felbftändig
als Schaufpieldirektor thätig gewefen ift, ja während der fechziger
Jahre eine Hauptrolle im Theaterleben Nürnbergs gefpielt hat, geht
aus den auf dem Kreisarchiv Nürnberg aufbewahrten Ratsprotokollen
der alten Reichsftadt auf das Deutlichite hervor. Diefelben find
zugleich die einzige Quelle für unfere allerdings fehr. mangelhafte
Kenntnis von den allgemeinen Lebensverhältniffen unferes Mannes.
Wohl vom Anfang feines Beftehens an waren im Nürnberger
Meiftergefang theatralifche Produktionen der fpeziell meifterfinge-
tifchen Thätigkeit, d.h. der Abhaltung von Singfchulen, zur Seite
gegangen. Seit der Mitte des 16. Jahrhunderts aber begann das
[ntereffe an folchen Theateraufführungen, die weniger offiziell, wenn
man fo fagen darf, und ohne Zweifel weit einträglicher waren, als die
Singfchulen, das Intereffe an letzteren auch bei den Meifterfingern
felbfit immer mehr zu überwuchern, fo daß wohl einer (Hans Winter
1621) in der Singfchule bat. ihn doch lieber beim Komödienfpiel
10) Cod. dresd.' M, 5 S. 323 und M. 6 Bl. 134b.
‘1) Cod. dresd, M, 6 Bl. 1082 (von 1560) und 108b (von 1564).
12\ Nach cod. dresd. M. 6 BL. 1082