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Im Hinblick auf die große Überlastung der einzigen in der inneren Stadt als
Hauptverbindung der beiden Stadthälften in Frage kommenden schmalen Museums—
brücke und Plobenhofstraße ergibt sich die Notwendigkeit, eine weitere Verbindung
dieser Stadthälften durch einen neuen Pegnitzübergang zu schaffen. Dieser neue
Straßenzug soll in einer Breite von 15 bis 20 Meter vom südlichen Ende des ge—
planten Burgbergtunnels über den Obstmarkt, den vorderen Spitalhof und durch das
Heiliggeistspital zur Pegnitz gehen, deren Ueberbrückung auf dem südlichen Ufer beim
dermaligen Waisenhause enden soll. Durch dieses — die jetzt im Wege stehenden
Gebäude müssen natürlich entfernt werden — wird die neue Straße auf den Platz
nördlich der Lorenzkirche führen und von da aus einerseits am Tugendbrunnen vor—
bei, andererseits durch die Theatergasse in die Königsstraße einmünden. Die Höhen—
lage dieses Straßenzugs läßt sich derart einrichten, daß allzu erhebliche Steigungen
vermieden werden. Nachdem jedoch mit diesem Projekte einschneidende Aenderungen
bezüglich der Höhenlage der Findelgasse und am Anwesen der königlichen Bank ver—
bunden sind, hat eine Vorlage an die königliche Regierung noch nicht stattgefunden,
weshalb die Durchführung im Betriebsjahr nicht möglich war.
II. Im Jahre 1897 selbst begonnen und durchgeführt wurden die nachfolgendea
Festsetzungen von Baulinien und Höhenlagen.
Alte Bauanlagen.
14) Baulienienänderung am Anwesen Hummelsteinerweg Nr. 20.
Dieselbe wurde von dem Besitzer wegen Umbau seines Hauses veranlaßt. Die frühere
Baulinie war am Hause des Antragstellers im einspringenden Winkel festgesetzt, wo—
durch die Ausführung einer entsprechenden Hausfront etwas erschwert war. Nach dem
Vorschlag des Hausbesitzers soll eine mehr geradlinige Baufront herbeigeführt werden,
wozu der Stadtmagistrat seine Einwilligung erteilte. Der Hausbesitzer durfte danach
die rechtskräftige Baulinie auf H Meter Länge um 0,88 Quadratmeter Fläche über—
schreiten. Der Anschluß an die Baulinie erfolgte mittels eines 0O. 15 Meter tiefen Absatzes.
15) Baulinie für die Theatergasse.
Wegen der beabsichtigten Veräußerung der östlich der Königsstraße gelegenen, auf
die Theatergasse mündenden Einfahrt zu den Kellerräumen der Mauthalle (Herren—
keller) und der dort stehenden Gebäulichkeiten mußte für die an der engsten Stelle
nur 4,5 Meter breite Theatergasse eine neue Baulinie festgesetzt werden, wofür der
Stadtmagistrat die nötigen Anträge stellte und als Straßenbreite das Maß von neun
Metern vorschlug. Seitens der Besitzer der dem Theater und dem Herrenkeller gegen—
überliegenden Häuser wurde eine größere Breite beantragt, welchem Verlangen der
Stadtmagistrat jedoch nicht nachgab, sondern die Genehmigung nach seinem Antrag
bei der königlichen Regierung durchsetzte.
16) Höhenlagenänderung für die Kantstraße und das nördliche Ende der Parkstraße.
Die Aenderung der Höhenlage dortselbst war deshalb veranlaßt, damit die Ent—
wässerung der dortigen Anwesen unter Anwendung des zulässigen Mindestgefälles zur
Friedenstraße durchgeführt werden konnte. Es erfolgte eine Höherlegung bis zu 20
Centimeter gegenüber dem ursprünglichen Projekte auf eine Länge von 90 Metern.
17) Baulinienänderung bei den Anwesen hintere Sterngasse Nr. 1 und 5.
Nach der früher festgesetzten Baulinie sollte das Anwesen Nr. 1 fast völlig zur
Straße fallen bis auf einen kleinen Streifen (20 Quadratmeter), den im Falle eines