Inhaltsverzeichnis: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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solchem nachzukhumen oder man werde ein ernst gegen im 
gebrauchen. 
79. [1572, V, 12 bj 9. Aug. 1572: 
Auf Jheronimi Kressen, goldschmids, ansag, was 
gestalt im ein goldschmidgesell etlich silber gestoln, sol man nach 
dem theter trachten. 
SO. [1572, V, 14 a] 11. Aug. 1572: 
Hannsen Daler dem eltern, maister deß stainmetzen- 
handtwercks, auf sein suppliciren anderthalb jar lang ver- 
gunnen, mit vorbehaltung seines bürgerrechtens auswendig zu sein 
und deren von Rottenburg an der Tauber vorhabenden 
pau an irem rathhaus zu volpringen, aber darneben anzaigen, 
dieweil er ein pauschauer, werde man sein ampt mitler zeit ainem 
anndern verleihen, auch alßpalden nach ainem anndern trachten. 
$1. [1572, V, 31 b] 25. Aug. 1572: 
Michl Daubner, dem goldschmidt, biß suntag [32. Aug.] 
ein fechtschul erlauben. 
$2. [1572, VI, 5 bl] 1. Sept. 1572: 
Auf Linhart Kelners, goldschmids, unnd Michaeln 
Hofmans, hendlers, verlesene urgicht des falschen müntzens halben 
und der herren hochgelerten ratschlag sol man inen beden uf 
künftigen donnerstag [4. Sep] einen ernstlichen peinlichen rechts- 
tag ansetzen. _ 
83. [1572, VI, 2. Abt. 1 b] 2. Sept. 1572: 
Hannßen Grieser‘, den briefmaler, verpflichten, 
leib und gut nicht zu verrücken biß uf weitern beschaidt. Der 
bosen osterreichischen patzen aber, die er außgeben, etlich dem 
fiscal zu Bamberg zu schicken und bericht begern, ob er im 
diselben geben. So sol man herzog Albrechten in Bairn deren 
auch zuschicken, die bei sein f. g. verhafften falschen mün- 
tzer darauf zu rede zu halten, und Mein Herren ir urgicht 
zuzeschicken. 
$4, [1572, VI, 9 b] 3. Sept. 1572: 
Den supplicirenden malern ir begern umb gesetz . und 
ordnung ableinen. 
Der tüncher supplication und beschwerdt aber sol man Jorgen 
Denner, tüncher, furhalten. 
i) Der jüngere Briefmaler dieses Namens. S. Zahns Jahrbücher 1, 230.
	        
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