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Einleitung.
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ist er nicht befugt, während seiner Abwesenheit die Reichsfeste durch dritte
Personen besetzt halten zu lassen; denn die „Verwahrung der Burg“ ist
ein feierlich verbrieftes Recht der Gemeinde. Auch das alte königliche
Recht des Judenschutzes ist de facto bereits auf die Stadt übergegangen.
In etwas anderer Weise als die königliche Gewalt macht sich die geist-
liche in Nürnberg geltend. Die geistliche Gerichtsbarkeit über die Ein-
wohner liegt in den Händen der beiden Pfarrer zu St. Sebald und
St. Lorenz. Über diesen steht der Bischof von Bamberg, in dessen. Diöcese
die Stadt liegt, und in letzter Instanz der Papst als Oberhaupt der Kirche.
Dem Prinzip nach erstreckt sich diese Gerichtsgewalt nur auf geistliche
Angelegenheiten, aber zu diesen gehört nicht nur die als Sakrament be-
handelte Ehe, sondern, wie die Praxis des Mittelalters zeigt, auch noch
vieles andere, was zur weltlichen Macht in sehr viel näherer Beziehung
steht als zur Kirche. In Nürnberg ist jedoch von einem ungesunden
Überwiegen der geistlichen Gewalt nichts zu spüren. ; Die Stadt übt einen
entscheidenden Einflufs auf die Besetzung der beiden Pfarrstellen aus, SO-
dafs sie sich klerikale Heifssporne vom Leibe halten kann, und für den
Wall eines Konflikts hat sie sich vorsorglich gegen die schlimmsten Folgen
des Interdikts durch päpstliche Privilegien gesichert. Dagegen mulfs sie
'nnerhalb ihres gesamten Machtbereichs die geistliche Immunität respektieren,
dl. h. sie darf keinerlei obrigkeitliche Handlungen ausüben, die eine Ver-
gewaltigung der Kirche oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Diener
in sich schliefsen. Daher gelten die beiden Pfarrkirchen samt ihren Kirch-
höfen und Pfarrhäusern, die Kapellen, die Klöster und die Stifter als
Freiungen, aus denen von weltlichen Personen selbst Verbrecher nicht mit
Gewalt entfernt werden dürfen. Aber diese Immunitätsbezirke sind ver-
hältnismäfsig kleine Enclaven. Ihre Bewohner machten nach der Zählung
vom Jahre 1449 nur 459 Köpfe oder nicht ganz 2% Prozent der Ge-
samtbevölkerung aus; und wenn ja einmal ein Konflikt wegen der Im-
munitätsrechte ausbrach, so fehlte es dank der guten Beziehungen, welche
zwischen der Gemeinde und dem ortsansässigen Klerus obwalteten, in der
Regel auf keiner Seite an gutem Willen zur Herbeiführung eines an-
nehmbaren modus vivendi..
Neben der königlichen und der geistlichen Gewalt hat lange Zeit
hindurch der burggräfliche Einflufs in der Stadt eine wichtige Rolle ge-
spielt. „Burggrafen von Nürnberg“ nannten sich die Hohenzollern, wie
schon erwähnt, nach der auf dem östlichen Teile des die Stadt über-
ragenden Felsplateaus unmittelbar neben der Reichsfeste gelegenen Burg,
von welcher heute nur noch die ehemalige Burgkapelle nebst einem kleinen
Mauerüberrest erhalten ist. Diese Burg und die zu ihr gehörenden Lehen