Opfern jeder Art gepflogene Korrespondenz eingetragen.
Freilich sind Nachrichten wie die, daß badische Urahnen,
Großeltern usw. an die Prinzeneigenschaft fest geglaubt
haben, häufig, bringen aber den die fragliche vox populi
längst kennenden Forscher nicht vorwärts. Dies tut auch
nicht einmal die Tatsache, „daß die gesamte aristokratische
Gesellschaft Europas noch heute an der Erbprinzeneigen-
schaft H.s dermaßen festhält, daß schon eine bloße Ein-
schränkung unter informierten Personen nur als ein
Zeichen der Unwissenheit gilt‘‘. So Wassermann in seinem
„Lebensdienst‘‘ (Grethlein-Leipzig 1928) S. 145. Nach
ihm hat auch die Königin Carmen Sylva von Rumänien
in einem Briefe an den Berliner ‚,Tag‘‘ sich zur fürstlichen
Herkunft H.s bekannt. Wassermann setzt alle Hoffnung
auf künftige Veröffentlichungen aus der Hamilton-Familie,
S. 147. Vgl. hierzu oben unter ILe. Und auch Bartning
würde, hätte er solchen Familientraditionen und Gerüchten
auf den Grund gehen wollen, kaum mehr ermittelt haben,
als es Dr. Klee gelungen ist, der als Nürnberger und ge-
borener Oberpfälzer hierin leichteres Arbeiten hatte. So
haben wir z. B. das, was Bartning mühevoll über den
Fuchshof-Müller zu ermitteln suchte, jetzt bei Dr. Klee
fertig vor uns.
Wenn ich somit bekannte oder unkontrollierbare, an
Bartning mitgeteilte Gerüchte ausscheide, so können
allenfalls noch folgende Angaben in Betracht kommen:
g) Ein württembergischer Pfarrer bezeichnet es als
sehr auffällig sowie bestehenden Gebräuchen und Ver-
ordnungen der evangelischen Kirche zuwiderlaufend, daß
dem Erbprinzen — und vollends einem solchen — in der
Nottaufe kein Name gegeben worden ist. Er wurde
bekanntlich auch im badischen Hofkalender tot-
geschwiegen.
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