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er sogar ganz, und ein Chlodobod tritt an seine Stelle1). Der
Merowinger Childerich dagegen war bekannt, seine Regierung
bildete einen wichtigen Abschnitt in der Geschichte des Landes,
man erzählte von seinen Gewaltthaten, seiner vorübergehenden
Entthronung, seinen Kämpfen, sein Grabmal in Tournay war
berühmt. Ganz besonders aber mag seine Zusammenrückung
mit jenem Meernichus in der Sage durch die Aehnlichkeit dessen,
was man von beiden erzählte, gefördert worden sein. Denn
wie der bestia neptuni ein Zug hervorragender Sinnlichkeit
innewohnt ”), so war hier ein König ebenfalls nimis dissolutus und
dieser sollte ausserdem noch von jenem Meerwunder in directer
Linie abstammen; es lag nahe, in der Sage diesem lüsternen
König jenen lüsternen Nichus direct zum Vater zu geben, dessen
würdiger Sohn er dann auch in seinen Thaten wurde.
Wir sehen also, dass dasjenige, was bei Caspar und
Hans Sachs von dem Nichus, der wunderbaren Erzeugung seines
Sohnes und von dessen Gewaltthaten berichtet wird, auf dem
Boden merowingischer Ueberlieferungen erwachsen ist. Aehn-
liches werden wir betreffs der bei Caspar ungenannten Königin
Theodolinde bemerken. Ueber diese findet sich bei Fredegar
c. 34 (Mg. SS. rer. Merorv. II. 133—Boug. II. 424) der folgende
Bericht: „Ago (d. i. Agilulf)®), rex Langobardorum, accepit
uxorem Grimoaldi et Gundoaldi germanam nomine Theudelindam
ex genere Francorum, quam Childebertus habuerat des-
ponsatam. Cum eam consilio Brunichildae postpossuisset,
Gundoaldus cum omnibus rebus secum germanam Theude-
lindam in Italiam transtulit et in matrimonium Agoni
tradidit. Gundoaldus de gente nobili Langobardorum accepit
) Müllenhoff, Hpts. Ztehr. 6, 434 ist der Ansicht, dass der von
Meroveus erzählte Mythus überhaupt einer viel früheren Zeit angehöre und
von den Historikern nur an dessen Namen geknüpft sei, weil man vom
Sohne Chlojos ohnedies nichts zu berichten wusste.
2) Derselbe scheint solchen Wesen in der Sage überhaupt eigen
zu sein, auch sonst wird von Wasserwesen erzählt, welche der Flut ent-
tauchen, um sich am Lande zu begatten. Vgl. Grimm Myth. 458,
Müllenhoff a. a. O. s. 432.
3) Paulus Diae. IV. 1: Agilulf, aui et Ago dictus est.