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(Gelehrt. Lex. II, 447), Zedler (Univ. Ler. XVII, 1310 fg.) und andern
Lexikographen an, daß Linck in seiner Eigenschaft als Provinzialvikar vuther
begleitet habe. Alle diese Biographen schöpfen aus der Thammischen Chronik
(Siehe Pha mmii Chron. Coldie. bei Mencken, Scriptt. Rer. Germ.
'om. II. pg. 705), einem Berichte, der außer dieser Unrichtigkeit an eben—
derselben Stelle noch die Anwesenheit Marimilians bei den Verhandlungen
(latherus in defensione sua coram Cardinali Cajetano in praésentia
imperatoris Maximiliani in comitiis Angustanis“ — ein doppelter
Irrtum.) fälschlich zu überliefern weiß. Thamm hat nämlich die bereits
am Ende des letzten Kapitels dieses Lebensbildes als irrtümlich nachgewie—
sene Angabe des Mykonius von einem Provinzialvikariat Lincks im
Jahre 1517, welche auch in Seckendorfs Geschichte (Iist. Inuth. Lib. J.
8. 7. & VII. Pg. 17) übergegangen ist (während Seckendorf gelegentlich
der Augsburger Reise Linck nur als „ordinis sni theologum“ bezeichnet.
Lib. I. 8. 17. 8 36. Pg. 45), kurzer Hand auf 1518 angewendet. —
Einige andere Unrichtigkeiten bei Soden GBeilr. S. 62 fg.) bezüglich der
Anwesenheit Luthers in Nürnberg muß ich noch erwähnen. Die Zahlung
von vier Goldgulden an einen Augustinerprior „Johann Bostenstain“ ist
dahin richtig zu stellen, daß Scheurl in Anwesenheit des Augustinerpriors
Volprecht und mit Zustimmung Luthers dem von letzterem für Wittenberg
als Lehrer des Hebräischen gewonnenen, bisherigen Ingolstädter Professor
Johann Bossenstain oder Böschenstein vier Gulden gegeben hat. (Bgl.
de W. J, 144 fg.) — Offenbar hat Soden den lateinischen Tert des
Scheurlschen Briefes an Spalatin (K. 8. II, 53) gröblich mißverstanden
„Johanni Bossenstaino“ ist Dativ, „pracsente priore Augustiniano“,
welche Worte zusammengehören und ein Ablat. absol., wie die folgenden
Worte: „annuenteé etiam Martino“ sind, aber Ablativ!) — Ferner ist die
Angabe Sodens, daß Luther auf der Rückreise von Augsburg Nürnberg
nicht berührt habe, wie meine nachfolgende Darstellung zeigt, unrichtig
(de W. J, 166). — Endlich wagt Scheurl doch nicht, wie Soden angiebt,
Spalatin in seinen beiden Entschuldigungsbriefen eine bestehende Absicht
seinerseits, Luther zu begleiten, vorzulügen. Sodens — wohl absichtlich —
unbefangene Darstellung ist falsch, und wer die angegebenen Urkunden liest.
wird meiner versuchten Schilderung beipflichten müssen.
110) Lösch. II, 451 fs. Seckendorf a. a. O. pg. 45. de W. J.
167. Iib. dec. pg. 18. Fälschlich Lingke, Luthers Reisegeschichte (Leipzig
1769) S. 49. 3. 5.