Objekt: Die Nürnbergische wohl unterwiesene Koechin welche so wohl an Fleisch- als Fast-Tägen, zu geschickter Bereitung wohlschmeckender Speisen deutliche Anweisung giebt ([1. Theil])

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uͤber Gebratenes. 757 
Eine Citronenbruͤh uͤber Wildpret und 
schwarzes Gefluͤgel, wie auch uͤber 
einen Kalbs⸗Schlegel. 
Baͤhe einen Schnitten Rockenbrod schoͤn 
lichtbraun, und siede ihn in Wein, dann zwinge 
man es durch einen Seyher, daß die Bruͤh klar 
werde; thu Wein und Trisanet darein, und zu—⸗ 
kers nach Belieben, wuͤrze es auch mit Pfeffer, 
Cardamomen, Muscatenbluͤh, und ein wenig 
Negelein, lasse es also sieden; alsdann reibe 
ein Citronenmark in einem Moͤrsneg mit ein we⸗ 
nig Zucker wohl ab, daß 'es ganz klar und duͤnn 
werde; mische es unter die Bruͤh, und richte 
selbige an. 
Eine Citronenbruͤh zu machen uͤber weiß 
Gebratens. 
Man nehme gutes weisses Brod, brocke 
solches in ein Haͤfelein, giesse guten Wein daran, 
und lasse es weich sieden, zwinge dann solches 
durch, giesse Wein daran, wuͤrze es wohl mit 
Zucker, Trisanet, Cardamomen, Muscatbluͤh 
und Zimmet, und lasse es noch ein wenig sieden; 
dann thu ein mit Zucker wohl abgeriebenes Cit⸗ 
ronenmark darzu. 
Eine andere Citronenbruͤh uͤber weiß⸗ge⸗ 
bratenes. 
Schaͤhlet zwey oder drey Aepffel, reibet 
fie ganz klein, lasset ste ein wenig! in Wein fie— 
Bbb3 den,
	        
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