Objekt: Umgearbeitete Dienst-Instruction für die Polizei-Mannschaft des Magistrats der königl. bayer. Stadt Nürnberg

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n tteñc: 
p) der Sicherheitsdienst im Theater; 
N die Dienste bei besonderen, mit Gefahr verbun— 
denen Ereignissen, z. B. bei Feuersgefahr, Hoch— 
wasser, Unruhen u. dgl. In solchen Fällen hat 
die Mannschaft auf besondere Anordnung entweder 
auf der Polizeihauptwache, oder auf dem ihr sonst 
angewiesenen Platze zu erscheinen, und die erfor— 
derlichen Dienste zu leisten. 
8. 31. 
eu Di 
Dienste 
Der besonders begehrte und beloöhnte Dienst. 
Derselbe umfaßt die Abordnung zu: 
1) Hochzeiten, Bällen, Concerten, Schaustellungen; 
2) besonderen Vergnügungen und Festlichkeiten ein— 
zelner Gesellschaften und Vereine; endlich 
3) zu Leichen. 
2. 32. 
1Markt', 
rkt, sowie 
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ist theils 
Käuftt, 
die VDu 
Ruhe und 
lituug de 
el zun 
Polizei-Gefungniß. 
Der Polizeigefangenwärter ist verantwortlich für 
die vorgeschriebene Behandlung und Verpflegung der 
Arrestanten, für die Reinlichkeit der Arrestlocalitäten, 
wie solches in der Instruction für den Polizeigefan— 
genwärter vom 27. Januar 1813 vorgeschrieben ist. 
Die Arrestlocalitäten sind wöchentlich wenigstens 
einmal durch die Polizei-Actuare, Offizianten und 
Fuuctionäre im Turnnus zu visitiren. 
—* 
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