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ichtungenß
n tteñc:
p) der Sicherheitsdienst im Theater;
N die Dienste bei besonderen, mit Gefahr verbun—
denen Ereignissen, z. B. bei Feuersgefahr, Hoch—
wasser, Unruhen u. dgl. In solchen Fällen hat
die Mannschaft auf besondere Anordnung entweder
auf der Polizeihauptwache, oder auf dem ihr sonst
angewiesenen Platze zu erscheinen, und die erfor—
derlichen Dienste zu leisten.
8. 31.
eu Di
Dienste
Der besonders begehrte und beloöhnte Dienst.
Derselbe umfaßt die Abordnung zu:
1) Hochzeiten, Bällen, Concerten, Schaustellungen;
2) besonderen Vergnügungen und Festlichkeiten ein—
zelner Gesellschaften und Vereine; endlich
3) zu Leichen.
2. 32.
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Polizei-Gefungniß.
Der Polizeigefangenwärter ist verantwortlich für
die vorgeschriebene Behandlung und Verpflegung der
Arrestanten, für die Reinlichkeit der Arrestlocalitäten,
wie solches in der Instruction für den Polizeigefan—
genwärter vom 27. Januar 1813 vorgeschrieben ist.
Die Arrestlocalitäten sind wöchentlich wenigstens
einmal durch die Polizei-Actuare, Offizianten und
Fuuctionäre im Turnnus zu visitiren.
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