fullscreen: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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legen, den gesandten alle gemachte stück selbst sehen zu lassen. 
Und dieweil hochstgedachte kon. wirden sich auch beschwerdt, 
das sie auf das vorige ir gethanes anmanungsschreiben von 
Meinen Herren unbeantwort gelassen, da doch Meine Herren ir 
kon. wirden alspalden underthenigist darauf beantwort und solche 
antwort Simon Stainhausern, bürger und hendlern hie, zustellen 
lassen, dieselbig hinein an ir kon. wirde zu Denmarckt zu ver- 
ordnen, soll man ine, Stainhauser, auch erfordern und in beisein 
des kon. dieners zu red halten, wo er nicht allain mit berürtem 
schreiben hinkommen, sonder auch was und wievil er dem Laben- 
wolf bißher gelts auf arbait dargelegt und erschossen hab; und 
alles widerpringen. 
536. [1581 II, 63 b] 16. Juni 1581. 
Auf Endres Jorgen von Murachs abermals schreiben seiner 
mit Endressen Solis, malern und bürgern hie, habende irrung 
halben und deß beclagten malers darauf gegebnen bericht soll 
man ime, maler, sagen, sich innerhalb ein 14 tagen oder vier 
wochen aufs lengst hinab zu dem von Murach zu verfügen und 
die sachen richtig zu machen, und hören, wann ers am gelegnisten 
thun könne, damit mans dem von Murach auch widerumb zu- 
schreiben mug. 
3340. [1581, IV, 21 a] 1. Juli 1581: 
Auf Thobiassen Mosterts, goldschmids, suppliciren 
seins abgeschafften unpaus halben gegen dem Engelthalerhof soll 
man den vorigen verlaß, wie und welcher gestalt ime solcher 
pau abgeschafft worden, zur handt suchen und das pad im Engel- 
thalerhof, das er sich dagegen zu fechten understehet, durch die 
geschwornen werckleut besichtigen lassen, obs in die mauer ein- 
vezapfft, und wem die mauer zustendig, oder obs ein gemainmauer 
sei oder nicht; und widerpringen. 
538. [1581, IV, 28 b] 4. Juli 1581: 
Längerer, das Rotschmiedshandwerk betreffender Ratsver- 
laß, in dem es zum Schluße [29 a] heißt: 
Und dieweil Hans Spaichel, rotschmidsgesell und 
aines maisters son alhie, ainem schlosser zu Steier, der das neue 
Arehemühlwerck daselbst anrichten helffen, allerlai berichts gethan 
haben soll, wie und mit was werckzeug ains und das ander sein 
müsse, soll man denselben ins loch einziehen, ordenlich darauf 
zu red halten, alßdann seinen vatter auch erfordern, beaidigen
	        
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