Objekt: Ortspolizeiliche Vorschriften, die Straßenpolizei und die öffentliche Reinlichkeit, dann den Schutz der öffentlichen Anlagen und der städtischen Wasserleitungen in Nürnberg betreffend

281 
he 
‘he 
Ipq 
ien 
ıt 1 
ler 
Im 
Jer 
lar 
47 
te 
+. 
488 
UN 
Un 
(AT 
2. 
T 
I 
PR 
die Anleihe aus finanziellen Rücksichten ab.! Er betrachtete 
überhaupt die ganze Angelegenheit als abgethan und 
meinte, es handle sich nur darum, endlich einmal die Hand 
von ihr zu lassen.? 
Der Gedanke, Nürnberg mit den Fürstentümern zusammen 
zu regieren, wollte Hardenberg nicht aus dem Kopf. Er 
sprach von einer künftigen Annahme der Unterwerfung, 
von einem Darlehen; aber er empfahl alles dies mit Zurück- 
haltung, nicht mehr in dem Tone der Selbstverständlich- 
keit, mit dem Anflug von Stolz, in dem er sonst berichtete 
oder Pläne befürwortete.? Das Ministerium machte die 
Ausführung der Vorschläge von Voraussetzungen abhängig, 
deren Eintreten nicht zu erwarten war. So wog die be- 
dingte Zustimmung soviel wie eine Ablehnung.* Haugwitz 
drückte seine Auffassung gegen Ende des Jahres ohne 
Umschweife aus. Das, sagte damals ein Reskript, könne 
der König Hardenberg nicht verhehlen, dass für Abrundung 
und Vergrösserung der preussischen Provinzen in Franken 
beim künftigen Reichsfrieden auch nicht der Schatten 
einer Gelegenheit zu finden sei.° 
Man darf aber auch behaupten, dass Hardenberg, 
selbst wenn er nun in Berlin durchgedrungen wäre, in 
Nürnberg nicht mehr das gleiche (jlück gehabt hätte. 
Hier stand die Kaufmannschaft noch in ihrer Mehrheit 
«. In der Kabinettsordre vom 5. Okt. wegen der enormen 
Schulden, im Reskript vom 7. Okt. wegen nicht genügender Bürger- 
schaften für die Anleihe. 
2. Je regarde au reste, des ä present, cette affaire comme coulee & 
fond et il ne s’agit que de la laisser tomber (Reskript vom 7. Okt,). 
3. Bericht Hard, d. d. Ansbach 21. Okt. 1796; R. XI. 25. A. 
4. Reskript an Hard. .d, d. Berlin 30. Okt, 1796, ad mand. 
Finck., Alv., Haugw.; ebda. 
5. P. 5. d. d, Berlin 16. Dez. 1796, ad mand. Alv., Haugw., 
zu einem Reskript an Hard. vom nämlichen Tage: ebda,
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.