57
Stadtgeriehtes, ferner einige gegen J. P. von Ludewig po-
lemisirende Aufsätze und einen Auszug aus Müllner’s
Relation von der Reichsvogtei zu Nürnberg *).
Das Verhältniss der in der Göttinger Handschrift be-
findlichen Redaction der Eybschen Schrift zu der in dem
herrschaftlichen Buch enthaltenen lässt sich nicht ganz
genau bestimmen; an eine unmittelbare Ableitung aus der-
selben kann nicht gedacht werden, dazu bietet die Göttin-
ger Handschrift zu viele sachliche und sprachliche Ab-
weichungen, insbesondere Auslassungen und Corruptionen
des Textes. Auch eine mittelbare Ableitung ist, wenn nicht
unmöglich, doch schon aus dem Grunde nicht eben wahr-
scheinlich, weil eine Abschrift aus dem im besonderen In-
teresse des zollerischen Fürstenhauses zusammengestellten
herrschaftlichen Buche früher gewiss nicht leicht aus dem
Kreise der Archivbeamten hinauskam. Das wahrscheinlichste
Verhältniss scheint mir folgendes zu sein: die Nürnberger
Handschrift ist, wie sie sich selbst bezeichnet, eine unmit-
telbare, die Göttinger eine abgeleitete Copie aus dem Buche
Ludwigs von Eyb, welche letztere jedoch nicht das herr-
schaftliche Buch, sondern eine andere unmittelbare Copie
zur nächsten oder entfernteren Quelle hat.
Das Verfahren, welches ich bei der nachfolgenden
Ausgabe der Eybschen Schrift einschlug, war im Allge-
meinen folgendes: als Grundlage des Textes diente die
Redaetion der hier mit A bezeichneten Nürnberger Hand-
schrift, nur an einigen Stellen wurde der Text der Göt-
tinger Handschrift als der bessere aufgenommen; auch
Conjecturen konnten nicht ganz vermieden werden, Die
Varianten der Göttinger Handschrift wurden, soweit es zur
4) Vgl. das Original von Müllners Relationen im k. Archive.
Nürnberg Bda.I, fol. 2a ff.