fullscreen: Erinnerungsblätter zum 60jährigen Bestehen des Schullehrer-Seminars Altdorf

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ordnung eingeführte Unterrichtsdisziplin hinweisen, von welcher 
doch niemand außer der Geistlichkeit gesagt hätte, daß sie notwendig sei, 
„damit der Schullehrer die dienstlichen Verrichtungen als Kirchner mit 
Würde und Anstand erfüllen lerne.“ 
Mit diesem Normative wurden vermehrter Religionsunterricht 
und religiöser Lehrstoff in die Schulen und Seminarien gebracht. Aber 
der ungeheure „Memoriermaterialismus“ erzeugte keine Reli— 
gion, kein christliches Leben. Auf der andern Seite konnten sich 
die Lehrer und alle aufrichtigen Freunde der Volksbildung nicht da— 
von befriedigt fühlen, da die mächtig vorwärts drängende Zeit in 
Bezug auf das Wissen und Können an die Lehrer erhöhte Anfor— 
derungen stellte. 
Nach vielen Anfechtungen von seiten der Presse, der Volksver— 
tretung und der gesamten bahyerischen Lehrerschaft wurde genanntes 
Normativ unterm 29. September 1866 durch ein neues ersetzt, 
das noch gegenwärtig in Kraft steht. Dasselbe erkennt endlich wieder an 
wie das vom Jahre 1809), daß der Lehrer nicht bloß den Stoff be— 
herrschen müsse, den er dem Schüler beizubringen hat, sondern daß er 
überhaupt auf einem höhern Bildungsstand zu stehen habe, wenn er 
seiner schweren Aufgabe — dem Unterrichte und der Erziehung der 
Jugend — gewachsen sein solle. 
Um diesen höheren Bildungsstand bei den Schullehrern zu er— 
reichen, wurden 35 Präparandenschulen neugeschaffen und der 
Lehrplan der Seminare so erweitert, daß bei seiner ganzen und 
vollständigen Erfüllung eine allgemeine und berufliche Vorbildung 
sich ergeben würde, die der Stellung und Aufgabe des Volksschullehrers 
entsprechen würde. 
Allein zu einer so ganzen nund vollständigen Erreichung des ge— 
dachten Lehrzieles fehlte bisher leider die Zeit. 
Diesem Mangel könnte abgeholfen werden durch Hinzufügung 
eines 6. Schuljahres, Ausschluß des niederen Kirchendienstes ꝛc. 
und durch eine neue zweckmäßige Verteilung der Lehrgegenstände, 
nicht aber durch die in den Normativen von 1836 und 1857 be— 
liebte Herunter setzung der Lehrziele in den wichtigeren Un— 
terrichtsfächern. Geschähe das Letztere, so würden die unausgesetz⸗ 
ten Klagen über Lehrerbildung auch in der Zukunft nie ihr Ende 
erreichen. Von dem höhern Lehrziel der Lehrerbildungsanstalten darf 
man unseres Bedünkens nicht zurückkommen, im 'Gegenteil wären alle
	        
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