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Wohlfahrtspflege
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Rationelle Körperpflege
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der e wachung ist dahin geregelt, daß jedes neu eintretende Kind
— atungsstelle untersucht wird; sämtliche Kinder werden an diesen
h erwacht. Alle Anstalten unterstehen auch einer är zthichen Kon—
trolhle, die der der privaten Anstalten entspricht.
Hausbesuche der Kindergärtnerinnen bei den Eltern des Kindes sollen eine Berbindung
des Elternhauses und Kindergartens zum besten des Kindes anstreben. 5 Mütterabende, welche
bereits 1920/21 stattfanden, dienten demselben Zweck und sollen diesen Winter bedeutend aus—
gebaut werden.
— Städtisches Schullinderheim. Am 1. Juli 1020 wurde an die Spitze des städtischen
Schulkinderheims, Großweidenmühlstraße 49, eine für die Aufgaben der Kindererziehung, be—
sonders in der pädagogischen Pathologie, vorgebildete Leiterin berufen. Oie Berwaltung
des Heims obliegt seit 1. Juli 1020 dem Jugendamte, Abteilung Fürsorgeerziehung.
Sie Aufgabe des Heims besteht hauptsächlich darin, aufsichtslose, besonders schwer
erziehbare Kinder in den ersten Anfängen einer sittlichen und auch körperlichen Verwahrlosung
zu schützen und sie auf der Grundlage einer individuellen Familienerziehung in ihrer ganzen
Entwicklung zu fördern.
Als eine Neuerung in den Aufgaben, die sich die Leitung stellte, ist die angefangene
Erziehung leicht psychopathisch veranlagter Kinder besonders zu erwähnen. In Nürnberg be—
sttand ein Heim zur Aufnahme von solchen Kindern bisher nicht. Durch den beabsichtigten, aller—
dings allmählichen Ausbau des Heims zu einem Psychopathenheim soll einem für Nürnberg
dringenden Bedürfnis abgeholfen werden.
Der Gesundheits zustand der Kinder war im Berichtsjahre sehr gut; ernstere
Krankheiten sind nicht aufgetreten. Dieses günstige Ergebnis, das bei einem Durchschnittsstande
von monatlich 50 Kindern verzeichnet werden kann, ist sowohl durch die sachverständige Behand—
lung und Ernährung der Kinder, als auch durch die diesen gebotene Möglichkeit zur ausgiebigen
Bewegung in frischer Luft erzielt worden.
Die täglichen Verpflegungssätze betrugen bis 1. Februar 1921: Für
das erste Kind 3 M, das zweite 2.M, das dritte und jedes weitere Kind 1 M. Seit 1. Februar
1921 sind die Sätze für das erste Kind 54, das zweite 3M, das dritte 24, das vierte und jedes
weitere Kind 1 M. An Verpflegungsbeiträgen wurden vom 1. April 1920 bis 31. März 1021
35 oo00 M eingenommen; ausgegeben wurden für Verköstigung im gleichen Zeitraum 60 ooo M.
b. Jugendfürsorge im engeren Sinne.
Neuorganisation. Das Berichtsjahr 1920 brachte für die 3Z die Jugendfürsorge im engeren
Sinne bildenden Geschäftsabteilungen (allgemeine Abtéilung, Jugendgerichtshilfe, Fürsorge—
erziehung) eine wichtige Veränderung. Am 4. Januar 1021 erfolgte ihre Zusammenfassung
unter der Leitung des neuernannten Jugendamtmanns Dr. Fischer. Damit war in der
Organisation der öffentlichen Jugendfürsorge in Nürnberg ein wichtiger Prozeß zum Abschluß
gekommen, nämlich der Ausbau des Gesamtjugendamtes.
Für die Organisation eines großstädtischen Jugendamtes gibt es 2 Möglichkeiten, ent—
weder die Bildung eines zentralisierten Jugendamtes unter einheitlicher Spitze oder ęine Ver—
selbständigung der einzelnen Abteilungen, die sich mit den Hauptaufgabengebieten der öffent—
lichen Jugendfürsorge befassen. In Nürnberg wählte man den letzteren Weg. Ein Jugendamt
einer Stadt von der Größe Nürnbergs ist für den Leiter, der sich wirklich persönlich und nicht nur
aktenmäßig um seine Arbeit bekümmern will, schon reichlich groß. Durch die in Nürnberg ge—
wählte Lösung ging man auch den Schwierigkeiten aus dem Wege, die sich bei der Besetzung
der Stelle des Leiters dadurch ergeben, daß juristische, ärztliche und erzieherische Aufgaben durch—