fullscreen: Nürnberg und Umgebung

A 
Fiaher, 
Fiaker (Droschken). 
Die Bezahlung geschieht nach den in der Gebühren- 
ardnung bestimmten Sätzen, sofern nicht in derselben 
die Gebührenfestsetzung dem freien Ermessen über- 
lassen ist 
a) Gebühren für Einspänner: Die erste Viertelstunde 
1—2 Personen 60 Pf., 3—4 Personen 70 Pf., für jede 
weitere angefangene Viertelstunde 50 Pf. oder 60 Pf. 
b) Gebühren für Zweispänner: Die erste Viertelstunde 
für 1—2 Personen 80 Pf., für 3—4 Personen 1 X, für 
jede weitere angefangene Viertelstunde 60 Pf. oder 70 Pf. 
c) Ortszuschläge: Die Ortszuschläge, d.h. die Zuschläge 
zur Zeitgebühr, gelten nur für Fahrten nach den weiter- 
hin besonders aufgeführten Vororten und nur dann, wenn 
die Fahrt dort beendigt wird. Wird der Wagen vom 
Fahrgast zugleich für die Rückfahrt benutzt, so kommt 
nur die. einfache Zeitgebühr für die ganze Fahrt zur 
Anwendung. 
Fr 
„r 
Ortschaften 
Doos. ... 
Dutzendteich . 
Erlenstegen 
Gebersdorf 
Grossreuth h. V.. .. 
Grossreuth b. Schweinau . 
Herrenhütte . 
Höfen .. . 
Kleinreuth h. V. . 
Kleinreuth b. Sch, 
Mögeldorf . . . 
Muggenhof . . 
Schmaussenbuck 
Schniegling 
Schweinau 
Wezendorf 
Personen 
Einspänner || Zweispänner 
Mo} Pf. M | Pf. 
70 
75 
75 
25 
95 
50 
50 
25 
50 
25 
50 
925 
25 
5 
75 
25 
50 
25 
75 
25 
75 
BC
	        
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