A
Fiaher,
Fiaker (Droschken).
Die Bezahlung geschieht nach den in der Gebühren-
ardnung bestimmten Sätzen, sofern nicht in derselben
die Gebührenfestsetzung dem freien Ermessen über-
lassen ist
a) Gebühren für Einspänner: Die erste Viertelstunde
1—2 Personen 60 Pf., 3—4 Personen 70 Pf., für jede
weitere angefangene Viertelstunde 50 Pf. oder 60 Pf.
b) Gebühren für Zweispänner: Die erste Viertelstunde
für 1—2 Personen 80 Pf., für 3—4 Personen 1 X, für
jede weitere angefangene Viertelstunde 60 Pf. oder 70 Pf.
c) Ortszuschläge: Die Ortszuschläge, d.h. die Zuschläge
zur Zeitgebühr, gelten nur für Fahrten nach den weiter-
hin besonders aufgeführten Vororten und nur dann, wenn
die Fahrt dort beendigt wird. Wird der Wagen vom
Fahrgast zugleich für die Rückfahrt benutzt, so kommt
nur die. einfache Zeitgebühr für die ganze Fahrt zur
Anwendung.
Fr
„r
Ortschaften
Doos. ...
Dutzendteich .
Erlenstegen
Gebersdorf
Grossreuth h. V.. ..
Grossreuth b. Schweinau .
Herrenhütte .
Höfen .. .
Kleinreuth h. V. .
Kleinreuth b. Sch,
Mögeldorf . . .
Muggenhof . .
Schmaussenbuck
Schniegling
Schweinau
Wezendorf
Personen
Einspänner || Zweispänner
Mo} Pf. M | Pf.
70
75
75
25
95
50
50
25
50
25
50
925
25
5
75
25
50
25
75
25
75
BC