Gemeindevertretung und Verwaltung
4. Dienstverhältnisse der Beamten.
Anstellung. In den Anstellungsverhältnissen sind Veränderungen nicht eingetreten.
Siehe die Verwaltungsberichte 1806 S. 54 ff., 1897 S. 50. 1898 /99 S. 58, 1900 S. 60,
1902 S. 95, 1906 S. 148 und 1907 S. 70.
Personalstand. Die Zusammenstellung auf Seite 44 ff. läßt die Anzahl der am
Jahresschlusse 1911 vorhandenen Beamten mit Ausnahme der Mitglieder des Magistrats
ersehen. Die wöchentlich entlohnten Arbeiter sowie die weiblichen Dienstboten sind hierin
nicht inbegriffen.
Gehaltsverhältnisse. Eine Anderung an der im Verwaltungsbericht 1910 S. 37 ff.
enthaltenen Gehaltsordnung ist im Berichtsjahre nicht eingetreten. Den Gefälleinnehmern
auf Stellen ohne Dienstwohnung wurde mit Beschlüssen der städtischen Kollegien vom
11. und 25. April 1911 eine Aufwandsentschädigung von jährlich 50 gewährt.
Sonstige Dienstverhältnisse. Hinsichtlich der sonstigen Dienstverhältnisse ist auf
die Verwaltungsberichte 1896 S. 66 ff. 1898/99 S. 66, 1903 S. 66, 1904 S. 67, 1906
S. 157, 1907 S. 70 ff, 1908 S. 87 ff. 1909 S. 40 und 1910 S. 34 ff. zu verweisen.
Ehrengaben. Über die bei Verleihung von Ehrengaben maßgebenden Grundsätze
siehe die Verwaltungsberichte 1897 S. 56 ff. 1903 S. 66, 1904 S. 67 und 1907 S. 78.
Mit Beschlüssen der städtischen Kollegien vom 2. und 13. Juni 1911 wurde für die
städtischen Arbeiter die Ehrengabe für 40jährige Dienstzeit auf 100 “A festgesetzt.
Im Berichtsjahre wurden mit Ehrengaben bedacht:
für 25jährige Dienstzeit:
1oberer Beamter, 3 mittlere Beamte, 13 Lehrer, 16 Bedienstete, 8 Arbeiter;
für 40jährige Dienstzeit:
3 Lehrer, 1 Bediensteter, 1 Arbeiter.
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5. Dienstverhältnisse der städtischen Arbeiter.
(Bearbeitet im städtischen Statistischen Amt.)
Es sind in den früheren Verwaltungsberichten gelegentlich neben der Behandlung
der Dienstverhältnisse der städtischen Beamten auch eine Reihe von Satzungen und Ordnungen
über die dienstlichen Verhältnisse der städtischen Arbeiter gebracht worden. So wurde im
Verwaltungsberichte für 1908 S. 98 ff. abgedruckt: die Arbeitsordnung für die Arbeiter der
Stadtgemeinde Nürnberg, seit dem 1. Oktober 1908 in Kraft, die Lohntafel für Arbeiter
der Stadtgemeinde Nürnberg, vom 1. Januar 1908 in Wirksamkeit; die Satzung der
Arbeiterausschüsse in den städtischen Betrieben Nürnbergs, die unter dem J. August 1905
und dem 24. Juli 1908 herausgegeben wurde. Der Verwaltungsbericht für 1910 brachte auf
S. 48 ff. die neue Satzung der Versorgungskasse für die nicht pensionsberechtigten städtischen
Bediensteten und Arbeiter, seit 1. August 1910 in Kraft, und auf S. 54 ff. die neue Lohn—
tafel der städtischen Arbeiter, die seit dem 1. Januar 1910 Gültigkeit besitzt.
An der letztgenannten Lohntafel ist 1911 insofern eine Anderung eingetreten, als bei
der Stadtgärtnerei die Gärtner 1. und 2. Stufe in Klasse III und V gestrichen wurden und
dafür die Einreihung der Gärtner 1. 2. und 3. Stufe in die Klassen IV, VI und VIll
genehmigt wurde.
Im folgenden kann nunmehr ein allgemeiner sachlich geordneter Überblick geboten
werden über Personalstand, allgemeine Arbeitsbedingungen, Lohn- und Arbeitszeitverhältnisse
und Wodhlfahrtseinrichtungen betreffs der Arbeiter der städtischen Verwaltung. Dieser
Bericht stützt sich auf eine volkswirtschaftliche Studie von Rechtsrat Dr. Dr. Christian Weiß.!)
Christian Weiß. Die Stadt Nürnberg und ihre Arbeiter. Sonderabdruck aus den „Annalen des
Deutschen Reichs“, 1912. München und Berlin, J. Schweitzer Verlag.