Gemeindevertretung und Verwaltung
uUrzer
Naqe
hon
oAf
illg
“.
sen
n
steg
ue
uch
p
Vn
Jj⸗
iig
a,
er
jo
—11404
1171
er
N
18
10
1
n!
2
⸗n
n.
IE
Zur Durchführung der Berordnung errichtete der Stadtrat am 7. April 1020 eine eigene
Seschäftsabteilung mit der Bezeichnung „Fremdenamt“. Am lIO. April 1020 erließ der Stadtrat
eine Bekanntmachung über die Meldepflicht von Staatlosen und Ausländern. Ein großer Teil
der Ausländer dürfte dieser Aufforderung auch Folge geleistet haben, denn bei den durch die
Schutzmannschaft Ende April vorgenommenen Erhebungen von Haus zu HYaus konnten nur
ꝛtwa 900 Ausländer ermittelt werden, die nach dem Stichtag in Nürnberg zugezogen waren.
Tätigkeit. Der vom Stadtrat eingesetzte Ausschuß, der über den Zuzug und Aufenthalt von
Ausländern zu beschließen hatte, tagte in 42 Sitzungen und behandelte 8604 Fälle. Gesuche um
Erteilung von Einreise- und Aufenthaltsgenehmigungen wurden 4087 eingereicht. Am 18. Mai
1920 beschloß der Stadtrat, für die Erteilung von Einreisegenehmigungen usw. Gebühren in
Höhe von 2M bis 500 M zu erheben. Die Gebühreneinnahme des Amtes betrug vom 19. Mai
1920 bis 31. März 1921 66 327 M. Der Stadtrat erließ 197 Ausweisungsbeschlüsse, durch—
zeführt wurden jedoch nur 137 Ausweisungen; 4 Fälle befanden sich am Schlusse des Berichts—
'ahres noch in Schwebe, die übrigen Beschlüsse sind nach neuerlicher Prüfung der Verhältnisse
der Betroffenen aufgehoben worden. In 17 Fällen mußte zur Sicherung des Vollzugs der
Ausweisung Schutzhaft verhängt werden, in 7 Fällen konnte die Abschiebung in den Heimat—
taat jeweils sofort nach der Entlassung, aus dem Gefängnis mit Zwangspaß erfolgen. Wegen
Zuwiderhandlung gegen die Verordnung vom 20. März 1020 und andere Vorschriften
wurden 51 Personen angezeigt.
Wenn auch die bei der Veröffentlichung der Verordnung gehegten Hoffnungen, daß
durch die Ausweisung neuzugewanderter Ausländer die Wohnungsnot gemildert und die Lage
des Arbeitsmarktes wesentlich gebessert wird, nicht in Erfüllung gingen, so wurde immerhin
erreicht, daß Nürnberg von unerwünschtem Zuzug von Ausländern so ziemlich verschont
geblieben ist.
c. Materialverwaltung.
Zentralisierung. Im Jahre 1020 wurde die städtische Materialverwaltung wesentlich
ausgebaut. Sie ist nunmehr die alleinige Versorgungsstelle aller städtischen Stellen mit
Waren des Bürobedarfes. Ihr ist auch die Verwertung des Altmaterials übertragen.
d. Revisions amt.
Zweck. Dem Revisionsamt obliegt die ÜUberwachung der ordnungsgemäßen Haus—
haltsführung in formeller und materieller Beziehung im Bereiche des gesamten Haushaltes
der Stadtgemeinde, der Stiftungen und der städtischen Sparkasse.
Das Amt ist in bezug auf die Rechnungs- und Haushaltsprüfung eine sachlich unab—
hängige Stelle des Stadtrates.
Tätigkeit. Durch die Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten war in 5 Fällen eine ein—
gehende Antersuchung notwendig; es handelte sich hier ausnahmslos um Geschäftsabteilungen,
deren Errichtung eine Kriegsfolge war.
e. Statistisches Amt.
Laufender Dienst. Seit Dezember 1919 werden die zur Berechnung der Teue—
rungszahl für Nürnberg nötigen Preisangaben allmonatlich durch eine eigens hierfür
gebildete Kommission festgelegt. Dieser gehören an Bertreter der Arbeitgeber und Arbeit—
iehmer, der Landwirtschaft, des Fachkleinhandels, der Hausfrauenverbände und der Preis—
vrüfungsstelle. Im November 1020 wurde die periodische Fremdenverkehrsstatistik
durch Ermittlung der Zimmerpreise und der Aufenthaltsdauer ausgebaut.
Der Direktor des Statistischen Amtes nahm im Berichtsjahre auf Einladung an 2 Sa ch—
verständigenbesprechungen in Berlin und München teil. Im April 1920 war
er an einer Sitzung des Reichsarbeitsministeriums in Berlin, betreffend die Frage der Berech—
nung der Teuerungszahlen, beteiligt, und im März 1921 wurde er zu einer Be—