Volltext: Studien zur Nürnberger Waffenindustrie von 1450-1550

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sagt nur, dass sie in fur unredlich halten wollen; da- 
mit er wieder redlich werde soll man auch den ge- 
dachten — sein Name war Ernst — 2 tag ins loch 
straffen (!) (2246). 
Eine aus dem Jahre 1542 stammende Kontroverse 
zwischen Plattnern und Schermesserern wird an 
anderer Stelle behandelt werden. 
Einen Beweis für die fortgehende Handelstätig- 
keit des Handwerks liefert ein Verlass vom 11. VII. 1543. 
Er erwähnt die Bestellung umb etlich tausend packe- 
netlein (Falkonetlein) und sturmhauben, auch 500 zentner 
zindstrick (2748). Hiermit fällt der erste Strahl einer 
neuen Zeit in unsre Publikationsreihe, soweit sie die 
Plattner betrifft, der Zeit, die immer mehr das Hand- 
werk der Harnischmacher von seiner stolzen Höhe 
und —- man darf wohl sagen — führenden Stellung 
innerhalb des Waffenhandwerks überhaupt stürzen 
sollte. Noch ist freilich von einem wirtschaftlichen 
Rückgang nicht die Rede, gestattet doch der Rat im 
gleichen Jahre, Gesellen in den sondern stunden ze 
arbeiten zegeben, da solches mehr nützlich als schäd- 
lich sei (2796). Möglich vielleicht, dass es sich um 
eine Zeit besonders günstiger Konjunktur handelte, 
dass erstmalig von der Bestrafung einiger Meister ab- 
gesehen wurde, die ohne Erlaubnis Überstunden ein- 
geführt hatten. Der Umstand aber, dass solches zum 
Plattnergesetz gebracht und freigelassen werden sollte, 
zeigt, dass die Zeiten für unser Handwerk noch günstig 
waren. Eine weitere Bestimmung dieses Verlasses 
beweist sodann, wie sozial der Rat dachte, und wie 
er darauf bedacht war, die durch die Neuerung stärker 
angespannten Gesellen nicht zu benachteiligen: allein 
das solche arbeit nicht stückweis angedingt und belont 
werd (wie sonst die übliche Art der Bezahlung war).
	        
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