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Kenntnis zu nehmen. Für das Vinisterium beatend debher
von Aufsichtswegen einzugreifen. Die Entscheidung
der geschilderten Art der Pekanntgaba dem Krfer”
machung nach 5 11 des Reichsmietengesetzes uns .
rungsbestimmungen zum KHeichsmietenpgesetz genüg, m
Ministerium den ordentiichen Gerichten überlassen.
‚ ; Das Amtsgericht Kürnberg hat daraufhin em .2. und 183.Dezem.
ber 1922 in einer Forderungs- bezw. Feststellungsklege dureh End-
urteil festgestellt, daß für den Monat November 1922 kein höherer
Prozentsatz an Miete als für Monat Oktober 1922 festgesetzt, zu
bezahlen ist. Jn der Begründung des Urteils wurde hervorgehoben:
daß in der Zuleitung cines Teiles der Auflage des Amtsblattes Ni 123
an das städt. Nachrichtenamt eine ” BekEOntERRG " im Sinne des $ 11
des Reichsmietengesetzes n ich t zu erblicken sei. .
. Die zunehmende Geldentwertung bedingte für Dezember eine‘
weitere Steigerung der Mietsätzo. Der Beschlußfassung wurde die gut.
achtliche 4 erung das städt. Bauamtes und des städt, Statistischen
Amtes zugrunde gelegt. Darnach wurden ab 1. Dezember folgende Sätze
errechnet: ,
Für Zinsendienst ....-.
Für Verwaltungskosten
Für Rückstellungen ....
Für laufende Jnstandsetzuu-.
Für Tünchen und Tapezieren
im Zancın
Mit Wirkung vom 1 .Dezemoaer g 1922
wurden deshalb die festen Zuschüsse
zur Grundmiete auf 21988 Prozent erhöht,
;-. Hievon kamen 1000 Prozent in EEE wenn, wie bisher, die
Kosten für Tünchen und Tapezieren vom Mieter getragen wurden.
‚ Bezüglich der Mietpreise nmnöblierter
Zimmer hat os Kieteini udgenn! auf Grund der Bestimmungen
des $ 14 des Neichsmietengesetzes und $ 30 Absatz 3 der bayeriechen
os a hr umgsbestinmungen zum Heichsmietengesetz unterm 29, Januar
1923 Pol rende ONE inien Bufgentelie un „veröffentlicht.Die Unter-
miete setzt sich darnach aus folgenden Bestandteilen zusammen:
l. sus der Grundmiete des leeren untervermieteten Raumes, 2, aus
dem vom Ausschuß für Mietzinsbildung jeweils festgesetzten Zuschlag
zur Grundmiete, 3. aus den umgelegten Betriebskosten, 4. aus Zu-
gchlägen für Überlassung der Kinrichtungsgegenstände, 5. aus einer
Vergütung für Dienstleistungen.
Der feste Zuschlag zur Grundmiete mußte ab_1. Febrwar
1923 neuerlich erhöht werden und zwar auf 370 Pz Hievon kamen
1550 Prozent in Wegfall, wenn, wie bisher. der Mieter die Kosten
hr Tünpben VO TERSZANTER STUG: 0 | 2
Die: gesetzliche Miete setzte sich vom 1.Februar 1923 an zu-
sammen? 1. aus der Grundmiete; 2. aus dem festen Zuschlag zur Grund-
miete in Höhe-von 3370-Prozent- bezw. 1820. Prozent, 3. aus den um-
gelegten Betriebskosten. 8
A veranlaßte den Ausschuß
für Mietzinsbildung ab 1.März 1923 den festen Zuschlag zur
Grundmiete nochmal und zwar auf 6400 % zu erhöhen.
Die Kosten: für Beseitigung von Schnee und Kis, wofür der Haus-
besitzer nach Anhörung der Mieter auf billigste Weise Sorge zu tra-
gen hat,waren im Verhältnis der Grundmiete umzulegen,
Die gesetzliche Miete setzt ‘sich.demnach vom 1. März 1923
n zusammen:.l. aus der Grundmiete, 2. aus dem festen Zuschlag zur
Örundmiete in Höhe von 6400 bezw. - wenn: der Mieter, wie bisher,
die Kosten für Tünchen und Tapezieren trug - 3900 Prozent, 3. aus
den ungelegten Betriebskosten. . 7
‚.. Organisation, Die geither im Schulhaus Uhlandstraße unterge-
brachte Geschäftsstelle l des LEEDS wurde wegen ander-
weitiger Jnanspruchnahme der betreffenden Schulräume ab _%8. Arch
1922 in das Svarkassengebäude äußere Laufergasse N3 25/II1 verlegt.
BA