dem Hauser auf der jedenfalls mehrere Tage andauernden
Reise seine früher nur in der Dunkelheit sehenden Augen
wenigstens einigermaßen an das Tageslicht gewöhnt hatte,
die krankhafte Reizbarkeit aber erst später eintrat. Von
ganz anderer Bedeutung ist die vom Verfasser dagegen
bemängelte Fähigkeit Hausers gewesen im Finstern zu
sehen, wo andere Menschen nichts sehen können, deren
unten Erwähnung gethan werden wird. Wenn Wüst de-
ponirt: Hauser habe auf mehrere Fragen geantwortet:
„Dös darf ih nit sagen“, würde das auf etwas anderes hin-
deuten als daß ihm auch diese Redensart, wie die andern
deren ersich zum Theil sinnlos bediente, von dem Manne,
der ihn in seinem Kerker besucht hat,eingelernt worden ist?
Es würde hier zu weit führen, wollte ich alle einzelnen
Momente der Beweisführung durch Zeugen einer gleichen
Prüfung unterwerfen. Diese Beispiele mögen genügen, da
sie die hauptsächlichsten sind, wobei aber auch hier nicht
unbemerkt bleiben darf, daß alles was die Zeugen sonst
gegen den Sinn des Verfassers deponiren, von demselben
auch unberücksichtigt geblieben ist.
Nun die Aussagen Hausers selbst! Hauser hat gelogen,
das ist richtig. Also, argumentirt der Verfasser, ist seine
ganze Behauptung, von frühester Jugend an eine Ge-
fangenhaltung erduldet zu haben, ebenfalls eine Lüge.
Allein wenn wir auch auf den Psalmenspruch: „Alle Men-
schen sind Lügner‘, keine Rücksicht nehmen könnten,
so müßten wir doch wohl billig fragen: wie viele Menschen
es gebe, die sagen können, sie hätten in ihrer Jugend nicht
gelogen? Und diejenigen, welche das nicht von sich sagen
können, möchten wir weiter fragen: ob sie in der Lage
Hausers und in gleicher Verführung weniger als dieser
gelogen haben würden? Wir legen aber auf das, was
Hauser von sich selbst, von dem Aufenthalt in seinem
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