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sehen in den Handel bringen. Nur die Zusammen-
fassung dieser unterschiedlichen Funktionen in der
Person des Lieferanten lässt selten den Gedanken auf-
kommen, wie vielerlei Hände an dem einen Stück
gearbeitet haben. Auffallender ist für uns die Betonung
des Unterschieds zwischen Rück- und anderen Klingen.
Von einer Arbeitsteilung nach dem Material
dürfte aber nicht die Rede sein. Eine nähere Be-
leuchtung der Frage bietet der Verlass vom.27. II. 1515;
eine Abänderung der vorigen Bestimmungen, infolge
— wie so oft — Vorstellungen des einen beteiligten
Handwerks. In der Entscheidung, dass es den Messerern
benommen sein soll, schwertknopf uff ir were zu
machen hat der Rat „Beschwerde“ gefunden, darumb
auch von dem hantwerk der messerer merklich an-
laufen geschrey und anfechtung gehabt. Interessant
ist der Ausdruck „Schwertknopf auf ihre Wehre machen“,
er besagt, dass also auch Messerer Schwerter machten,
womit dieses Handwerk auch über die Schwertfeger
eine gewisse Übermacht hatte. Der Verlass vom 27. I.
hatte offenbar gerade diese getroffen, und die Folge
hiervon war „viel Anlaufen, Geschrei und Anfechtung“
beim Rat. Es wird nun neu entschieden, dass beide
Handwerke eine bestimmte Art Schwertknöpfe machen
sollen, wobei jedoch nach. wie vor den Messerern das
Fassen von Rückklingen vorbehalten bleibt. Aus
diesem Verlass ergibt sich, dass im Grunde, was das
wichtigste Fabrikat der Schwertfeger angeht, keine
Berufsspaltung existiert hat (trotz des verschiedenen
Namens!) dass dagegen in akzessorischen Neben-
dingen feste Unterschiede fixiert wurden. Ich möchte
daher auch die Schwertfeger als eine Unterabteilung
der Messerer ansehen, die zu dem führenden Hand-
werke der Messerer in einem ähnlichen Verhältnis